Stichwahl: Briefkästen werden Samstagabend erneut geleert

Damit bei der Stichwahl am Sonntag alles glattläuft, müssen außergewöhnliche Regelungen her. Auch die Post unterstützt die Städte und Gemeinden mit einem Extra-Service.
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Ein Wahlbrief wird in einen Briefkasten geworfen. Foto: Felix Hörhager/dpa/Archivbild
dpa Ein Wahlbrief wird in einen Briefkasten geworfen. Foto: Felix Hörhager/dpa/Archivbild

München (dpa/lby) - Wer die Briefwahlunterlagen für die Kommunal-Stichwahlen am Sonntag erst gegen Ende der Woche bekommt, muss sich keine Sorgen machen, dass die Stimme nicht gezählt wird. Denn: Die Wahlberechtigten in Bayern können ihre Wahlbriefe noch bis Samstag um 18.00 Uhr in jeden beliebigen Briefkasten im Freistaat einwerfen. Sämtliche 19 559 Briefkästen werden am Samstagabend noch einmal geleert und die Briefe dann bis Sonntagabend den jeweiligen Wahlämtern zugestellt - das kündigte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Mittwoch im Landtag an.

Diese Sonderleerungen habe die Post zugesagt, berichtete Herrmann. Er dankte der Post ausdrücklich für dieses Angebot. "Es ist ein ganz wichtiger Beitrag der Deutschen Post, damit diese außergewöhnliche Briefwahl-Stichwahl auch funktioniert."

Es könne damit jeder wählen, egal wo er sich befinde und "egal ob er jetzt heute oder morgen oder übermorgen den Brief von der Kommune bekommen hat", sagte Herrmann.

In den meisten Städten und Gemeinden wurden die Briefwahlunterlagen bereits bis Dienstag verschickt. In 50 Städten und Gemeinden sollten sie noch am Mittwoch versendet werden, sagte der Innenminister. "Damit gehen die Briefwahlunterlagen allen Wählerinnen und Wählern rechtzeitig zu." Wer am Donnerstag noch keine Unterlagen erhalten habe, solle sich umgehend mit dem zuständigen Wahlamt in Verbindung setzen.

Die Stichwahlen werden wegen der Corona-Krise nur per Briefwahl durchgeführt. Der Landtag beschloss dazu am Mittwoch eine spezielle gesetzliche Regelung, um die reine Wahl per Brief absolut rechtssicher zu machen. Dies wird nun mit einer Ergänzung im entsprechenden Gesetz explizit klargestellt, damit die Wahl deshalb nicht anfechtbar ist.

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