Stichwahl am Sonntag: Ergebnisse zum Teil erst am Montag

München/Nürnberg (dpa/lby) - Nach der von der Corona-Krise geprägten Stichwahl in Bayerns Kommunen am kommenden Sonntag werden die Bürger vielerorts länger als üblich auf das Ergebnis warten müssen. In mehreren Kommunen wird die Auszählung der rein per Briefwahl abgegebenen Stimmen erst am Montag starten.
dpa |
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München/Nürnberg (dpa/lby) - Nach der von der Corona-Krise geprägten Stichwahl in Bayerns Kommunen am kommenden Sonntag werden die Bürger vielerorts länger als üblich auf das Ergebnis warten müssen. In mehreren Kommunen wird die Auszählung der rein per Briefwahl abgegebenen Stimmen erst am Montag starten. So werden etwa in Erlangen in der Corona-Krise keine freiwilligen Wahlhelfer eingesetzt, sondern städtische Bedienstete, die am Montag ins Büro kommen. Ein ähnliches Verfahren hat die Stadt Aschaffenburg angekündigt, auch in Forchheim sollen städtische Bedienstete zählen.

Das bayerische Innenministerium hatte sich bereits am 18. März mit einem Schreiben an alle Kommunen gewandt und erklärt, dass die Allgemeinverfügung zum Schutz vor dem Coronavirus einen höheren Stellenwert habe als die Wahlgesetze. "Da diesmal am Wahlabend aber weniger Wahlhelfer zur Verfügung stehen, kann es vorkommen, dass die Auszählung am Sonntag nicht mehr abgeschlossen und das Ergebnis erst am Montag bekannt gegeben werden kann", heißt es in einer Handreichung des Ministeriums.

Das Innenministerium erwartet zudem unter anderem, dass zugesandte Briefwahlunterlagen als unzustellbar zu den Wahlämtern zurückkommen. Den Betroffenen müsse eine Möglichkeit - etwa in den Rathäusern - eingeräumt werden, dennoch zu wählen. Am Donnerstag beklagten noch immer Wahlberechtigte, keine Unterlagen bekommen zu haben. Es wird befürchtet, dass eine Rücksendung der ausgefüllten Wahlscheine bis Sonntag nicht mehr möglich sein könnte. Die Deutsche Post hat deshalb eine zusätzliche Leerung von Briefkästen am Samstagabend angesetzt.

Insgesamt werden am Sonntag in 750 Kommunen und Landkreisen die Ämter von Bürgermeistern, Oberbürgermeistern und Landräten per Stichwahl neu bestimmt.

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