Steak-Affäre: Keine Ermittlungen gegen Ribery

Die Staatsanwaltschaft München sieht nach der Affäre um das goldene Steak von Fußballstar Franck Ribery keinen Anlass für ein Ermittlungsverfahren gegen den Bayern-Profi. Es seien zwei Strafanzeigen gegen Ribery eingegangen, berichteten die Ermittler am Donnerstag in ihrer Presserunde.
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Franck Ribery im Trainingslager in Doha. Foto: Peter Kneffel/Archiv
dpa Franck Ribery im Trainingslager in Doha. Foto: Peter Kneffel/Archiv

Hamburg - Die Staatsanwaltschaft München sieht nach der Affäre um das goldene Steak von Fußballstar Franck Ribery keinen Anlass für ein Ermittlungsverfahren gegen den Bayern-Profi. Es seien zwei Strafanzeigen gegen Ribery eingegangen, berichteten die Ermittler am Donnerstag in ihrer Presserunde. Anlass war nicht das Steak als solches, sondern die obszönen Grobheiten, die der Bayern-Profi anschließend über Social Media gegen seine Kritiker in den französischen Medien verbreitet hatte. Damit eine Beleidigung strafrechtlich verfolgt werden kann, muss diese jedoch gezielt gegen bestimmte Personen gerichtet sein. Das war nach Angaben der Staatsanwälte bei den Grobheiten Riberys nicht der Fall. Der Fußballer hatte Anfang des Jahres ein Video gepostet, in dem ihm ein mit Blattgold verziertes Steak serviert wird.

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