Startschuss für das Volksbegehren gegen den blauen Dunst

Nichtraucherschutz in ganz Bayern: Am Donnerstag hat die zweiwöchige Einschreibfrist für das bayernweite Volksbegehren zum Nichtraucherschutz begonnen. Worum es geht, wer als erster unterschrieb.
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MÜNCHEN - Nichtraucherschutz in ganz Bayern: Am Donnerstag hat die zweiwöchige Einschreibfrist für das bayernweite Volksbegehren zum Nichtraucherschutz begonnen. Worum es geht, wer als erster unterschrieb.

Beppo Brem lässt es am Donnerstag früh krachen: Er will zu den Ersten gehören, die für das Volksbegehren zum Nichtraucherschutz unterschreiben. Und weil er Geburtstag hat, bringt der Grünen-Aktivist einen Kuchen mit in die Stadtinformation im Rathaus.

Denn jetzt geht es los. Am Donnerstag hat die zweiwöchige Einschreibfrist für das bayernweite Volksbegehren zum Nichtraucherschutz begonnen (letzter Tag: 2. Dezember). Die Initiatoren von der ÖDP, darunter Landeschef Bernhard Suttner und Vize-Geschäftsführer Sebastian Frankenberger, trugen sich bereits am Morgen in die Unterschriftenlisten ein. Er sei sehr optimistisch, dass die notwendige Zahl von Unterschriften zusammenkomme, sagte Frankenberger. Er berichtete, die Internet-Server der Initiatoren seien am Vormittag zusammengebrochen, weil mehr als 30 000 Menschen versucht hätten, die Homepage aufzurufen. Ziel des Volksbegehrens ist eine völlig rauchfreie Gastronomie ohne irgendwelche Ausnahmen.

Die CSU hatte erst das schärfste Anti–Rauch-Gesetz Deutschlands beschlossen. Doch nach vielen Protesten und Wahlniederlagen und auf Drängen der inzwischen mitregierenden FDP wurde das Gesetz aufgeweicht und komplizierter.

Das Volksbegehren will ein totales Rauchverbot in öffentlichen Räumen: Im Landtag, in den Rathäusern, in Sporthallen, in allen Kinder- und Jugendeinrichtungen, in allen Bildungseinrichtungen (auch bei der VHS), in Heimen, Kulturstätten, Krankenhäusern, Flughäfen – und natürlich in Gaststätten und Festzelten.

Rund 950.000 Unterschriften sind nötig

Das heute bayernweit gestartete Volksbegehren ist ein erster Schritt: Bayernweit müssen sich mindestens zehn Prozent der Wahlberechtigten (rund 950.000) in den Rathäusern in Unterschriftenlisten eintragen. Mit der Unterschrift unterstützt man das Volksbegehren, man kann also keine „Gegenstimme“ abgeben. Nur wenn die bis zum 2. Dezember die notwendige Anzahl an Stimmen zusammenkommt, wird es an der Wahlurne bis spätestens Juni zum alles entscheidenden Volksentscheid kommen.

In München liegen an sieben städtischen Orten Unterschriftenlisten aus: Stadtinformation im Rathaus, KVR in der Ruppertstraße 19 und in den Bezirksinspektionen Mitte, Blumenstraße 28b; Nord, Leopoldstraße 202a; Ost, Trausnitzstraße 33, Süd, Implerstraße 9; West in der Landsberger Straße 486.

Per Brief kann man seine Unterschrift nicht abgeben. Wer nicht in München ist, der kann einen „Eintragungsschein“ im Wahlamt Ruppertstraße beantragen. Damit kann er in jeder bayerischen Eintragungsstelle seine Unterschrift leisten.

Willi Bock

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