Starnbergs Bürgermeisterin muss auf Bezüge verzichten

Starnberg/München (dpa/lby) - Starnbergs Erste Bürgermeisterin Eva John muss wegen Dienstpflichtverletzungen für ein Jahr auf einen Teil ihrer Bezüge verzichten. Das Verwaltungsgericht München kürzte Johns Dienstbezüge für zwölf Monate um zehn Prozent.
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Eva John, Bürgermeisterin von Starnberg. Foto: Matthias Balk
dpa Eva John, Bürgermeisterin von Starnberg. Foto: Matthias Balk

Starnberg/München (dpa/lby) - Starnbergs Erste Bürgermeisterin Eva John muss wegen Dienstpflichtverletzungen für ein Jahr auf einen Teil ihrer Bezüge verzichten. Das Verwaltungsgericht München kürzte Johns Dienstbezüge für zwölf Monate um zehn Prozent. John habe Beschlüsse des Stadtrats nicht ausreichend umgesetzt, teilte das Gericht am Donnerstag mit.

Dabei ging es um Verträge zwischen der Stadt Starnberg und der Deutschen Bahn zu Veränderungen am Starnberger Bahnhof. Die Bürgermeisterin habe wichtige Schritte nicht in der gebotenen Eile vollzogen. Dies bewertete das Gericht als mittelschweres Dienstvergehen. Ebenso habe die Bürgermeisterin die Fraktionen an den Gesprächen mit der Bahn nicht beteiligt und der Bahn den Willen des Stadtrats zur Verlängerung der Verträge erst verspätet kundgetan. Auch beim Verkauf der Starnberger Einkaufspassage "Centrum" habe es Versäumnisse der Bürgermeisterin gegeben.

Von weiteren Vorwürfen, etwa bezüglich einer verspäteten Versendung von Informationen über den B2-Entlastungstunnel an die Starnberger Haushalte, sprach das Gericht die Bürgermeisterin frei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Landesanwaltschaft als Disziplinarbehörde wie auch die Bürgermeisterin können Berufung einlegen.

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