Städtetag: Plan für Flächenverbrauch ist praxisuntauglich

Seit Jahren gibt es in Bayern Streit über den Umgang mit noch unverbauten Flächen. Die Landespolitik will den Verbrauch deckeln, die übrigen Beteiligten verlieren sich weiter im Dauerstreit.
von  dpa

München (dpa/lby) - Der bayerische Städtetag lehnt den Gesetzesplan der Staatsregierung zur Reduzierung des Flächenverbrauchs in Bayern als praxisuntauglich ab. "Die im Gesetzentwurf der Staatsregierung vorgesehene Richtgröße halten wir für ungeeignet, den Flächenverbrauch zu steuern, da für die einzelne Gemeinde nicht absehbar ist, welcher Flächenanteil auf sie entfällt", heißt es in einer Stellungnahme des kommunalen Spitzenverbandes für eine Anhörung an diesem Donnerstag im bayerischen Landtag.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, die Inanspruchnahme von Flächen für Siedlungs-und Verkehrszwecke bis zum Jahr 2030 hin zur Richtgröße von fünf Hektar pro Tag anzustreben. Die wenig greifbare Richtgröße werde Fragen aufwerfen, "wie dieser Grundsatz bei der Aufstellung eines Bauleitplans berücksichtigt werden kann, und deshalb in der Praxis schwer zu vollziehen sein", kritisierte jedoch der Städtetag.

Auch die etwa von den Grünen geforderte schrittweise Einführung einer Obergrenzen beim Flächenverbrauch bis zum Jahr 2026 auf höchstens fünf Hektar am Tag ist dem Städtetag zufolge der falsche Weg. Dies "bringt die Bedarfe von Menschen und Natur nicht gerecht zum Ausgleich", heißt es in der Stellungnahme. Die Obergrenze halte keine Lösung dafür bereit, Flächen effizienter und sparsamer zu nutzen, und löse auch die Nutzungskonkurrenz um die Fläche nicht auf. "Anstelle von mathematischen Festlegungen halten wir die auf Moderation und Ausgleich abzielende kommunale Planungshoheit hoch."

Mit der Kritik ist der Städtetag nicht alleine, der Gemeindetag sieht die Festlegung auf ein Fünf-Hektar-Ziel ebenfalls als "eine durch keine materielle Argumentation zu rechtfertigende, gegriffene Vorgabe". Darüber hinaus monierte Gemeindetags-Präsident Uwe Brandl (CSU), dass in der seit Jahren kursierenden Debatte weder der Wert der neu entstandenen Fläche nach einer Baumaßnahme gewürdigt werde, noch dass es korrekt sei, dass jede verbaute Fläche versiegelt sei.

Der Flächenverbrauch sorgt schon lange für Streit. Naturschützer, aber auch Landwirte sehen dies überaus kritisch und fordern mehr Anstrengungen bei der Nutzung bereits verbauter Grundstücke oder platzsparendere Konzepte. "Wir sind jetzt an einem Punkt angekommen, an dem das Naturkapital Bayerns seine Unverwechselbarkeit verliert und sich von Nachbarländern wie Hessen bald nicht mehr abhebt", schreibt der Deutsche Verband für Landschaftspflege in seiner Stellungnahme. Dagegen sagen Kommunen und auch Wirtschaftsverbände, dass es weiter Bedarf etwa für Wohnraum und für Unternehmen gebe.

Im Juli 2018 hatte der Verfassungsgerichtshof ein Volksbegehren namens "Betonflut eindämmen" für unzulässig erklärt. Durch die Ziele des Volksbegehrens - eine starre Höchstgrenze beim Flächenverbrauch von fünf Hektar - werde die kommunale Planungshoheit wegen fehlender gesetzlicher Voraussetzungen unzulässig eingeschränkt, hatte das Gericht damals seine Entscheidung begründet.

Als Reaktion auf den öffentlichen Druck und den nachweislich hohen Verbrauch von Flächen setzt die Staatsregierung aber dennoch auf eine Strategie zur Reduzierung des Flächenverbrauchs - allerdings ohne eine Einschränkung der Bauplanungshoheit der Kommunen. Das Statistische Landesamt veröffentlichte Ende vergangenen Jahres neue Zahlen, wonach der Flächenverbrauch von durchschnittlich 11,7 Hektar pro Tag im Jahr 2017 auf zehn Hektar pro Tag im Jahr 2018 zurückgegangen ist.

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