Staatsanwaltschaft sieht Verdacht auf Beihilfe

Das OLG München hat im Fall eines getöteten Mannes in Augsburg Haftbefehle gegen sechs Beschuldigte wieder in Kraft gesetzt. Es bestehe ein dringender Verdacht der Beihilfe zum Totschlag.
dpa/AZ |
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Am Königsplatz in Augsburg wurde ein Mann getötet. Vermutlich ging es dabei um Totschlag. (Symbolbild)
Patrick Seeger/dpa Am Königsplatz in Augsburg wurde ein Mann getötet. Vermutlich ging es dabei um Totschlag. (Symbolbild)

Die Haftbefehle gegen sechs Beschuldigte wegen eines getöteten Mannes in Augsburg hat das OLG München wieder in Kraft gesetzt: Es bestehe der dringende Verdacht der Beihilfe zum Totschlag.

Augsburg - Drei der sechs Beschuldigten im Tötungsfall von Augsburg wurden festgenommen, die drei weiteren haben sich nach der angeordneten Untersuchungshaft selbst bei der Polizei gestellt. Dies gab die Staatsanwaltschaft am Montag bekannt.

Nach dem tödlichen Faustschlag am Nikolaustag gegen einen 49 Jahre alten Passanten waren sieben Jugendliche und junge Männer in U-Haft gekommen. Ein 17-Jähriger, der die deutsche, türkische und libanesische Staatsbürgerschaft hat, wird des Totschlags verdächtigt. Gegen die sechs anderen wird wegen Beihilfe ermittelt. Sie waren Anfang vergangener Woche wieder freigekommen.

"Dringender Verdacht" der Beihilfe zum Totschlag

Am Freitag aber hatte das Oberlandesgericht (OLG) München die Entscheidung des Landgerichts Augsburg revidiert. Das OLG bestätigte nach Angaben der Staatsanwaltschaft, "ausgehend vom derzeitigen Ermittlungsstand, sowohl den dringenden Verdacht der Beihilfe zum Totschlag, als auch der gefährlichen Körperverletzung sowie die Haftgründe der Flucht- und der Verdunkelungsgefahr und der Schwere der Tat".

Weiter ermittelt würden die Umstände, "die mit dem konkreten Tatgeschehen, aber auch mit dem Vor- und Nachtatverhalten der Beschuldigten und der Gruppenstruktur zusammenhängen". Laufend werde geprüft, ob sich der Tatverdacht erhärtet oder ob er entkräftet wird, so die Staatsanwaltschaft. Das könne sich auch nur auf einzelne Beschuldigte beziehen. "Um diese Untersuchungen nicht zu beeinträchtigen, können derzeit keine Einzelheiten zu den Ermittlungsergebnissen mitgeteilt werden", hieß es weiter.

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