Staatsanwaltschaft leitet Verfahren im Fall Dürr ein

Die Staatsanwaltschaft München hat nach dem Geständnis des österreichischen Langläufers Johannes Dürr über Blutdoping ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. "Die unbekannten Personen, die am Zeugen Johannes Dürr Dopingmethoden angewandt haben, können sich strafbar gemacht haben", erklärte Oberstaatsanwältin Anne Leiding am Freitag auf Anfrage.
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Johannes Dürr in Aktion. Foto: Roland Schlager/EPA/APA/Archiv
dpa Johannes Dürr in Aktion. Foto: Roland Schlager/EPA/APA/Archiv

Frankfurt/Main - Die Staatsanwaltschaft München hat nach dem Geständnis des österreichischen Langläufers Johannes Dürr über Blutdoping ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. "Die unbekannten Personen, die am Zeugen Johannes Dürr Dopingmethoden angewandt haben, können sich strafbar gemacht haben", erklärte Oberstaatsanwältin Anne Leiding am Freitag auf Anfrage. Sie bestätigte auch den Eingang einer Strafanzeige der Nationalen Anti-Doping-Agentur.

Die Staatsanwaltschaft München I bezeichnet sich als "zuständige Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Doping". Nach dem ARD-Bericht vom Donnerstag leitete sie das Ermittlungsverfahrens gegen Unbekannt wegen der Anwendung von Dopingmethoden ein.

Der 31-jährige Dürr hatte in der Dokumentation "Die Gier nach Gold - der Weg in die Dopingfalle" bekannt, Behandlungen von Eigenblutdoping in und in der Nähe von München sowie im thüringischen Oberhof vor einem Wettkampf gemacht zu haben. Dürr war bei den Olympischen Winterspielen 2014 in Sotschi des Blutdopings mit EPO überführt worden. Er galt als eines der größten Langlauf-Talente Österreichs.

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