Staatsanwaltschaft legt Beschwerde im Fall Peggy ein

Bayreuth (dpa/lby) - Im Mordfall Peggy hat die Staatsanwaltschaft Bayreuth am Montag nach eigenen Angaben Beschwerde gegen die Freilassung des Tatverdächtigen eingelegt. Der 41 Jahre alte Mann war an Heiligabend nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Bayreuth freigelassen worden.
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Ein Absperrband der Polizei umzäunt ein Waldstück. Foto: Bodo Schackow/Archiv
dpa Ein Absperrband der Polizei umzäunt ein Waldstück. Foto: Bodo Schackow/Archiv

Bayreuth (dpa/lby) - Im Mordfall Peggy hat die Staatsanwaltschaft Bayreuth am Montag nach eigenen Angaben Beschwerde gegen die Freilassung des Tatverdächtigen eingelegt. Der 41 Jahre alte Mann war an Heiligabend nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Bayreuth freigelassen worden. Nach Auffassung der Anklagebehörde ist der Haftbefehl zu Recht ergangen. "Es besteht weiter ein dringender Tatverdacht gegen den Beschuldigten", teilte die Staatsanwaltschaft mit. Das Amtsgericht werde die Argumente prüfen und die Akten gegebenenfalls dem Landgericht Bayreuth zur Entscheidung vorlegen.

Der Anwalt des aus dem oberfränkischen Landkreis Wunsiedel stammenden Mannes hatte Haftbeschwerde eingelegt. Das Amtsgericht verneinte daraufhin einen dringenden Tatverdacht gegen den 41-Jährigen, unter anderem weil er sein Teilgeständnis widerrufen hatte und dieses nun nicht mehr gegen ihn verwendet werden könne. Der Mann kam frei.

Die Ansicht des Amtsgerichts zur Verwertbarkeit der Angaben des Beschuldigten teilt die Staatsanwaltschaft nicht. Dem Mann sei die Möglichkeit eingeräumt worden, anwaltlichen Beistand hinzuzuziehen. Der Tatverdacht sei aufgrund der Aussagen und Beweismittel weiterhin so zu bewerten wie bei Erlass des Haftbefehls.

Die neunjährige Peggy war am 7. Mai 2001 auf dem Heimweg von der Schule verschwunden. Im Juli 2016 wurden Teile ihres Skeletts in einem Wald bei Rodacherbrunn im thüringischen Saale-Orla-Kreis gefunden, knapp 20 Kilometer von Peggys Heimatort Lichtenberg in Oberfranken entfernt.

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