Staatsanwalt fordert Bewährungsstrafe für Bordellaufpasser

Die Prozesse um Gewalt in einem Schweinfurter Bordell kommen voran. Das Verfahren gegen einen Aufpasser steht vor dem Ende – der Vorwurf des versuchten Menschenhandels gegen ihn ist ausgeräumt.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Schweinfurt – In den Prozessen um Menschenhandel in einem Schweinfurter Bordell droht einem der Aufpasser nur noch eine Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung. Staatsanwalt Johannes Koschek stimmte der Einschätzung des Landgerichts zu, dass der Vorwurf des versuchten Menschenhandels gegen das „kleinste Licht“ des Etablissements sich nicht bestätigt habe. Er beantragte am Freitag eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren, weil der 33-Jährige gestanden hatte, eine Prostituierte zu Boden geschubst und einen Mann verprügelt zu haben.

Der Chef des Bordells soll Frauen mit Gewalt und Drohungen zur Prostitution gezwungen haben. Weil nur ein kleiner Teil der Anklage den Aufpasser betraf und dieser früh ein Geständnis abgelegt hatte, war sein Verfahren abgetrennt worden. Der Verteidiger plädierte auf ein Jahr und drei Monate Haft auf Bewährung. Das Urteil wird am Mittwoch verkündet.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung stimmten darin überein, dass der 33-Jährige die Prostituierte nicht am Verlassen des Bordells hindern wollte. Er hatte berichtet, selbst Opfer von Gewalt seines Chefs geworden zu sein.

Der Prozess gegen den Hauptangeklagten und einen weiteren Helfer steckt noch mitten in der Beweisaufnahme. Der Mann hatte zuletzt Schläge, Drohungen und Strafzahlungen eingeräumt. Seine Aussage wird am Mittwoch fortgesetzt.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.