Staatsanwalt fordert Bewährungsstrafe

Die Staatsanwaltschaft hat für den suspendierten Rosenheimer Polizeichef wegen Körperverletzung im Amt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten gefordert.
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Der supendierte Rosenheimer Polizeichef vor Gericht.
dpa Der supendierte Rosenheimer Polizeichef vor Gericht.

Traunstein – Der 51-Jährige sei der dreifachen Körperverletzung im Amt schuldig, sagte der Anklagevertreter am Dienstag vor dem Landgericht Traunstein.

Der Beamte soll nach einer Schlägerei auf dem Rosenheimer Volksfest im Herbst 2011 einen bereits gefesselten Jugendlichen getreten, geohrfeigt und dessen Kopf auf der Wache mehrmals gegen die Wand geschlagen haben. Der damals 15-Jährige erlitt eine Platzwunde an der Lippe, die genäht werden musste. Ein Schneidezahn brach, andere Zähne wurden geschädigt. Der Polizist hatte zwar Tritte und Ohrfeigen gestanden, nicht aber die Schläge.

Am Dienstag sind überraschend noch Zeugen angehört worden.  Das Landgericht Traunstein vernahm Augenzeugen einer Schlägerei. Die Rangelei war der Festnahme des Jugendlichen vorausgegangen, der von dem Angeklagten im Herbst 2011 auf der Wache des Rosenheimer Volksfestes in gefesseltem Zustand zusammengeschlagen worden sein soll. Die Zeugen wollen nicht gesehen haben, dass der 15-Jährige schon bei der Auseinandersetzung vor einem Fahrgeschäft oder seiner Festnahme einen Schlag abbekam. Demnach würden die Kopfschläge erst danach auf der Wache von dem Polizeichef stammen.

 

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