Staatsanwalt ermittelt gegen Lehrerin
SCHONGAU - Die Staatsanwaltschaft München II ermittelt im Fall des türkischen Buben Enes wegen fahrlässiger Tötung gegen eine der drei Aufsichtspersonen. Der achtjährige Bub aus Schongau war vor knapp zwei Wochen während des Schwimmunterrichts ertrunken.
Drei Klassen der Grundschule waren am 9. Oktober zum Schwimmunterricht ins Schongauer Spaßbad "Plantsch" gefahren. Der kleine Enes war dabei laut Zeugenaussagen von einem Starterblock gesprungen und untergegangen. Sein Verwschwinden wurde erst später bemerkt. Der Bub konnte von einem Notarzt zwar reanimiert werden, verstarb aber wenig später.
Die Eltern des kleinen Enes erhob nach dem tragischen Tod ihres Sohnes schwere Vorwürfe gegen die Schule. Der Bub konnte nicht schwimmen, sagen sie. Er hätte sich deshalb niemals unbeaufsichtigt im Schwimmerbereich aufhalten dürfen.
Die zuständige Staatsanwaltschaft München II leitete inzwischen ein Ermittlungsverfahren ein. Zeugenaussagen lassen den Schluss zu, dass eine der Lehrkräfte ihre Ausfsichtspflicht vernachlässigt habe. "Es liegt ein Anfangsverdacht vor“, erklärte der leitende Oberstaatsanwalt Rüdiger Hödl.
Die Ergebnisse einiger Gutachten stehen allerdings noch aus. Rechtsmediziner müssen noch befragt werden und auch betreffende lehrerin. Anhand der Ermittlungs-Ergebnisse wird dann entschieden, ob das Verfahren eingestellt oder weiter verfolgt wird.
rah
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