Staatsanwalt beleidigt: Prinz muss zahlen
In einem Brief aus dem Gefängnis hatte sich Marcus Prinz von Anhalt übel über einen Staatsanwalt ausgelassen. Meinungsfreiheit, sagt die Verteidigung. Beleidigung, befindet das Gericht und verurteilt den Bordellbesitzer zu einer hohen Geldstrafe.
Augsburg - Wegen Beleidigung eines Staatsanwalts ist Marcus Prinz von Anhalt zu einer Geldstrafe von 60 000 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht Augsburg sah es am Mittwoch als erwiesen an, dass der wegen eines Steuerverfahrens in Untersuchungshaft sitzende Nachtclubbesitzer den Staatsanwalt in einem Brief beleidigt hatte. Gegen das Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden.
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Der aus Pforzheim stammende Bordellbesitzer hatte den Staatsanwalt in einem Brief als "dümmsten Staatsanwalt der Welt, der schielt, zu klein ist und gerne George Clooney wäre, aber voll ist mit Komplexen" bezeichnet. Briefe von Häftlingen werden routinemäßig von der Justiz kontrolliert, weswegen der Passus bekannt wurde.
Das Amtsgericht hatte daraufhin wegen Beleidigung zunächst einen Strafbefehl über 60 000 Euro erlassen, gegen den der 48-Jährige aber vorging. Deswegen kam es nun zum Prozess. Die Staatsanwaltschaft beantragte am Mittwoch eine Geldstrafe in Höhe von 90 000 Euro. Die Verteidigung berief sich auf die Meinungsfreiheit und forderte Freispruch. Dem folgte das Gericht nicht und verhängte 60 Tagessätze zu je 1000 Euro.
Prinz von Anhalt war Anfang des Jahres in Augsburg wegen Steuerhinterziehung zu vier Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, die Verteidigung hat Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Der Angeklagte wurde unter dem Namen Marcus Eberhardt geboren, seinen Adelstitel hat er von Frederic Prinz von Anhalt per Adoption gekauft.