Staatsanwältin: Sarahs Vater soll lebenslang büßen

Sie sagt: Patrick R. ließ seine Tochter tatenlos sterben - aus Bequemlichkeit
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Patrick R. mit Baby Sarah: Gestern forderte die Staatsanwältin lebenslange Haft für ihn.
AZ Patrick R. mit Baby Sarah: Gestern forderte die Staatsanwältin lebenslange Haft für ihn.

NÜRNBERG - Sie sagt: Patrick R. ließ seine Tochter tatenlos sterben - aus Bequemlichkeit

Seit Prozessbeginn wirkt Patrick R. (30) irgendwie verloren, fast hilflos. Die Verteidigung überlässt er komplett seinem Anwalt, schlug auch gestern die letzte Chance aus, sich selbst zu den Vorwürfen zu äußern. Ein Verhalten, dass zur Beschreibung des psychiatrischen Gutachters zu passen scheint, Patrick R. sei „passiv, phlegmatisch, verdrängend“.

Für Staatsanwältin Elisabeth Böhmer sind solche Wesenszüge aber kein Entlastungsgrund. In ihren Augen hat Patrick R. seiner Tochter nicht nur tatenlos beim Sterben zugesehen, sondern ihren Tod sogar „billigend in Kauf“ genommen. Sie forderte lebenslange Haft – obwohl viele Zeugen in den vergangen Wochen nicht den 30-Jährigen, sondern fast ausschließlich Sarahs Mutter belastet hatten. Patrick R. sei immer nur wichtig gewesen, dass er selbst ein ungestörtes und bequemes Leben führte.

Davon ist die Anklagevertreterin überzeugt. „Sarahs Zustand war ihm gleichgültig.“ Sie fand erschreckende Beispiele für ihre Überzeugung: „Während sich der Angeklagte aus dem gut gefüllten Kühlschrank bedient hat, lag Sarah nur wenige Meter entfernt hungernd im Bett.“

Patrick R. soll seine Tochter oft allein in der Wohnung gelassen haben

Spätestens ab Sarahs drittem Geburtstag im Mai 2009, wenige Monate vor ihrem Tod, sei sie bereits stark abgemagert gewesen. Patrick R. habe seine Tochter trotz ihres zunehmend „katastrophalen Zustands“ immer wieder allein in der Wohnung zurückgelassen – hilflos eingesperrt in ihr Gitterbettchen – und hätte sich auf Festen oder im Freibad amüsiert.

Verteidiger Jochen Horn bestritt die Verantwortung seines Mandanten am Tod der Tochter nicht. Er betonte aber: Einen Tötungsvorsatz könne man ihm nicht unterstellen. „Er hat das Handeln seiner dominanten Frau überlassen und schlichtweg vor den Umständen kapituliert.“ Für Staatsanwältin Böhmer ein nicht nachvollziehbares Versäumnis: „Es mag sein, dass Angela R. die Dominante in der Ehe war. Aber noch schwächer als der Angeklagte war Sarah!“ Das Urteil wird für morgen erwartet. mp

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