Spezl-Wirtschaft bei der Polizei

Zwei Polizisten aus dem oberpfälzischen Neumarkt sollen die Daten einer Tempokontrolle so manipuliert haben, dass der geblitzte Angehörige eines Kollegen kein Fahrverbot erhält. Gegen die Beamten wird wegen des Verdachts der Urkundenfälschung ermittelt
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Polizeirat Helmut L. soll Schummeleien geduldet haben.
az Polizeirat Helmut L. soll Schummeleien geduldet haben.

NEUMARKT - Zwei Polizisten aus dem oberpfälzischen Neumarkt sollen die Daten einer Tempokontrolle so manipuliert haben, dass der geblitzte Angehörige eines Kollegen kein Fahrverbot erhält. Gegen die Beamten wird wegen des Verdachts der Urkundenfälschung ermittelt

Der Chef der Polizeiinspektion von Neumarkt steckt arg in der Klemme. Polizeirat Helmut L. soll beide Augen zugedrückt haben, als einer seiner Beamte bei einem Raser das Protokoll fälschte und dem Betreffenden damit den Führerschein rettete. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen beide Polizisten wegen Urkundenfälschung.

Mit 96 Sachen war der Temposünder, angeblich der Verwandte eines befreundeten Kollegen, geblitzt worden. Nach dem neuen Bußgeldkatalog wäre der Raser seinen Führerschein für einen Monat los gewesen. Zusätzlich hätte er vier Punkten in der Flensburger Verkehrssünderdatei kassiert.

Ein Beamter der Polizeiinspektion Neumarkt soll das Protokoll manipuliert haben. Aus den ursprünglich gemessenen 96 km/h wurden nachträglich 70 gemacht. Damit kam der ertappte Temposünder mit einem Bußgeld in Höhe von läppischen 35 Euro davon. Das Strafmandat soll der Betreffende nach einem Bericht der Mittelbayerischen Zeitung auch bereits brav bezahlt haben. Ein anonymer Brief hatte die Reporter auf die Spur der Spezl-Connection gebracht. Darin hieß es, gegen Helmut L. werde wegen des Verdachts ermittelt, er habe eine „Bußgeldanzeige mit Fahrverbot“ unterdrückt.

Wie Andreas Quentin, Sprecher der ermittelnden Justizbehörden in Nürnberg gestern bestätigte, wird tatsächlich gegen zwei Polizisten wegen des Verdachts der Urkundenfälschung ermittelt. Beide wurden bis zur Klärung der Vorwürfe auf andere Dienststellen versetzt. Der Polizist, dessen Angehöriger von der mutmaßlichen Protokollfälschung profitierte, ist von den Ermittlungen nicht betroffen.

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