Sperrt Ihr wenigstens diesen Sextäter weg?

Vor fast zehn Jahren überfiel Klaus H. (34) zwei Joggerinnen. Er befand sich damals gerade seit sechs Wochen wieder in Freiheit. Das Landgericht prüft jetzt, ob er nachträglich in Sicherungsverwahrung muss.
NÜRNBERG Sperrt die Justiz wenigstens diesen Wiederholungstäter weg, nachdem Kinderschänder Werner H. (59) dank eines Gutachters frei kam und prompt wieder Kinder missbrauchte? Ein Vergewaltiger, der seine Strafe (8 Jahre Haft) bereits verbüßt hat, soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft nachträglich für unbestimmte Zeit in Sicherungsverwahrung kommen. Grund für das harte Vorgehen: Klaus H. (34) hat sich nicht therapieren lassen...
Die Taten, die den gelernten Landschaftsgärtner so sehr in die Bredouille bringen, liegen fast zehn Jahre zurück. Im Juli 2000 machte er in Österreich Jagd auf zwei Joggerinnen. Dabei hätte er damals, sechs Wochen nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis, den Weg zurück in die Gesellschaft finden sollen. Die Christliche Initiative für Strafentlassene hatte ihm zusammen mit anderen Kriminellen eine Sommerfreizeit ermöglicht. Stattdessen entpuppte sich der wegen Drogen und Diebstählen vorbestrafte Mann auch noch als brutaler Sex-Strolch.
Der Bundesgerichtshof verlangte einen neuen Prozess
Bei seinem ersten Anlauf stieß er auf erbitterten Widerstand: Eine Joggerin, die er aus sexuellen Motiven heraus in der Nähe des Hallstädter Sees überfiel, musste sich von zwar ihm begrapschen lassen. Sie konnte ihm aber eine Ohrfeige verpassen und fliehen. So viel Glück hatte eine andere Joggerin vier Tage später nicht! Mitten im Wald wurde sie von Klaus H. mit einem Messer bedroht und anschließend brutal vergewaltigt. Die Polizei konnte ihn aufgrund der genauen Beschreibung schnell festnehmen.
Ein Gutachter bescheinigte ihm eine instabile Persönlichkeitsstörung, erkannte aber keine schuldmildernden Faktoren. Trotzdem fiel die Strafe des Nürnberger Landgerichts, fünf Jahre und zehn Monate Haft, relativ milde aus. Eine Korrektur des juristischen Schmusekurses nahm dann allerdings der Bundesgerichtshof vor. Deutschlands höchste Strafrichter verlangten einen neuen Prozess.
Für Klaus H. endete der zweite Prozess mit einem Debakel. Diesmal verurteilte ihn eine andere Kammer des Landgerichts zu acht Jahren Gefängnis. Eine der Auflagen, die ihm die Richter mit auf den Weg gaben: Der Vergewaltiger sollte sich während seines Knastaufenthaltes einer Therapie unterziehen, um sein hohes Gefahrenpotenzial für andere Menschen zu verringern.
Doch Klaus H. dachte nicht daran, sich behandeln zu lassen. Jetzt steht er erneut vor Gericht. Und muss womöglich für immer hinter Gitter!
Helmut Reister