SPD und Grüne äußern scharfe Kritik an Präventivgewahrsam

Nach der wochenlangen Ingewahrsamnahme zahlreicher Klimaaktivisten haben SPD und Grüne diese Maßnahme scharf kritisiert. Nur in Bayern könnten Menschen einen Monat präventiv weggesperrt werden, sagte die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katharina Schulze am Mittwoch im Landtag. "Das ist schlicht nicht verhältnismäßig."
AZ/dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Teilnehmer gehen bei einer Demonstration gegen Präventionshaft von Klimaaktivisten.
Teilnehmer gehen bei einer Demonstration gegen Präventionshaft von Klimaaktivisten. © Felix Hörhager/dpa/Archivbild

München - "Ihr verfassungsrechtlicher Kompass ist kaputt", sagte Schulze in Richtung der Staatsregierung. Sicherheit und Freiheit zusammenzubringen sei die große Kunst der Innenpolitik. "Sie haben erneut gezeigt, dass Sie das leider nicht können."

SPD-Rechtsexperte verweist auf Klagen vor Verfassungsgericht

Auch der SPD-Rechtsexperte Horst Arnold kritisierte den einmonatigen Präventivgewahrsam. Er verwies auf laufende Klagen vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof dagegen. Die FDP forderte eine Maximaldauer von 14 Tagen.

Innenminister Joachim Herrmann (CSU) verwies auf die Forderung der Polizeigewerkschaft nach einer bundesweiten Präventivhaft nach bayerischem Vorbild. "Wir bemühen uns um die richtige Balance."

Lesen Sie auch

Lesen Sie auch

Am Montag hatte das Amtsgericht München erneut eine mehrtägige Gewahrsamnahme von acht Klimaaktivisten der "Letzten Generation" angeordnet. Die Aktivisten hatten am Montag gleich zweimal den Verkehr blockiert, einige von ihnen klebten sich dabei an der Straße fest. In der Justizvollzugsanstalt Stadelheim befanden sich zu dem Zeitpunkt bereits 13 weitere Mitglieder der Gruppe, die vor einigen Wochen auf richterliche Anordnung für 30 Tage in Polizeigewahrsam geschickt worden waren.

Nach dem bayerischen Polizeiaufgabengesetz können Bürger auf Grundlage einer richterlichen Entscheidung bis zu einen Monat lang festgehalten werden, um die Begehung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder eine Straftat zu verhindern. Dieser Zeitraum kann um maximal einen weiteren Monat verlängert werden.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
Teilen
lädt ... nicht eingeloggt
 
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.