SPD-Politiker muss ins Gefängnis
Drängeln, dichtes Auffahren, Tempoverstöße und keine Fahrerlaubnis: Das Landgericht schickte Robert Schmitt (47) aus Schwabach für weitere fünf Monate hinter Gitter.
NÜRNBERG/SCHWABACH Die Suppe hat sich SPD-Politiker Robert Schmitt (47) selbst eingebrockt. Weil er immer wieder ohne Führerschein am Steuer seienes Autos saß, muss der inzwischen zurückgetretene Bezirksrat fünf Monate in den Knast.
Bis zum Schluss hatte Schmitt auf die Gnade des Nürnberger Landgerichts gehofft. Doch die Herrschaften in der schwarzen Robe ließen sich nicht erweichen. Sie bestätigten am Dienstag das Urteil des Amtsgerichts Schwabach – und beförderten den Genossen damit direkt hinter Gitter.
Einen Tapetenwechsel muss Schmitt deswegen allerdings nicht vollziehen. Seit zehn Tagen sitzt er nämlich ohnehin schon in einer Zelle der JVA. Grund dafür ist der Widerruf einer Bewährungsstrafe (zwei Monate), die in Zusammenhang mit einem der vielen Verstöße schon vor längerer Zeit verhängt worden ist. Die fünf Monate Gefängnis für zwei weitere führerscheinlose Autofahrten kommen jetzt eben noch dazu.
Leidet er an einem Trauma?
Dem Totalabsturz des Verwaltungswirts, der bis zum Bekanntwerden der Affäre für die Schwabacher SPD im Bezirkstag saß, gingen zahllose „Kavaliersdelikte“ voraus. Mal fuhr Schmitt zu schnell, mal drängelte er, mal hing er viel zu dicht am Vordermann. In der Flensburger Verkehrssünder-Kartei schlug sich diese rasante Fahrweise mit 23 Punkten nieder – und der Führerschein war weg.
Der Verlust der Fahrerlaubnis setzte einen Teufelskreis in Gang, aus dem der Kommunalpolitiker keinen Ausweg fand. Ganz im Gegenteil. Immer dichter verfing er sich im Gesetzesdschungel der Straßenverkehrsordnung, da er die Finger nicht vom Steuer lassen konnte. Als er im März dieses Jahres zum letzten Mal von der Polizei dabei ertappt wurde, lief sogar noch eine weitere Bewährungsfrist.
Sein Anwalt unternahm gestern den Versuch, die permanenten Verkehrsverstöße seines Mandanten mit einem Unfall in Verbindung zu bringen, den Schmitt als Schüler erlebt hat. Damals, als er auf einem Zebrastreifen von einem Autofahrer überrollt wurde und dann wochenlang im Koma lag, hätte er sich ein bis in die heutige Zeit nachwirkendes Trauma zugezogen. Er sei deshalb bei seinen führerscheinlosen Fahrten nicht in vollem Umfang schuldfähig gewesen, meinte sein Anwalt, der noch einmal auf eine Bewährungsstrafe abzielte. Diese Argumentation ließ das Gericht aber kalt. hr