Sparkassen wollen Kreidl als BayernLB-Aufsichtsrat schassen

Landrat Jakob Kreidl soll künftig nicht mehr dem Aufsichtsrat der BayernLB angehören. Der Bayerische Sparkassenverband will Kreidl aus dem Gremium entfernen. 
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Der Bayerische Sparkassenverband will den
Miesbacher Affären-Landrat Jakob Kreidl(CSU) aus dem Aufsichtsrat der BayernLB werfen.
dpa Der Bayerische Sparkassenverband will den Miesbacher Affären-Landrat Jakob Kreidl(CSU) aus dem Aufsichtsrat der BayernLB werfen.

Der Miesbacher Landrat Jakob Kreidl soll künftig nicht mehr dem Aufsichtsrat der BayernLB angehören. Der Bayerische Sparkassenverband will Kreidl aus dem Gremium entfernen.

München – Der Bayerische Sparkassenverband will den Miesbacher Affären-Landrat Jakob Kreidl (CSU) aus dem Aufsichtsrat der BayernLB werfen. Der auch wegen seiner von einer Sparkasse finanzierten Geburtstagsfeier Kreidl solle noch vor den Kommunalwahlen am 16. März aus dem Kontrollgremium der Landesbank entfernt werden, berichtete der „Münchner Merkur“.

Sparkassenverbands-Sprecherin Eva Mang bestätigte, „dass derzeit ein Umlaufbeschluss der Generalversammlung der BayernLB durchgeführt wird zum Zwecke des Ausscheidens von Landrat Kreidl aus dem Aufsichtsrat der BayernLB“. Das geschehe auch auf Anregung der kommunalen Träger. Kreidl sei als kommunaler Vertreter der Sparkassen in den Aufsichtsrat entsandt worden.

Inzwischen aber habe er das Amt als Präsident des Bayerischen Landkreistags niedergelegt, lasse das Landratsamt ruhen und wolle eine eventuelle Wiederwahl auch nicht mehr annehmen

Lesen Sie hier: Nach Jakob Kreidl wackelt nun auch sein Vize

 

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.