Sparkassen-Affäre: Staatsanwaltschaft geht in Revision

München (dpa/lby) - In der Miesbacher Sparkassen-Affäre hat die Staatsanwaltschaft München II Revision eingelegt. Das Landgericht München II hatte den Ex-Vorstandschef der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee, Georg Bromme, sowie den einstigen CSU-Landrat und Verwaltungsratsvorsitzenden Jakob Kreidl zu Bewährungsstrafen verurteilt.
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Ein Logo der Sparkasse hängt an einer Filiale. Foto: Arne Bänsch/Archivbild
dpa Ein Logo der Sparkasse hängt an einer Filiale. Foto: Arne Bänsch/Archivbild

München (dpa/lby) - In der Miesbacher Sparkassen-Affäre hat die Staatsanwaltschaft München II Revision eingelegt. Das Landgericht München II hatte den Ex-Vorstandschef der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee, Georg Bromme, sowie den einstigen CSU-Landrat und Verwaltungsratsvorsitzenden Jakob Kreidl zu Bewährungsstrafen verurteilt. Die Anklage hatte deutlich höhere Strafen verlangt - und für Bromme sogar Haft. Über den weiteren Fortgang bei der Revision werde entschieden, wenn die schriftlichen Urteilsgründe vorlägen, teilte eine Sprecherin der Anklagebehörde am Dienstag mit. Die "Süddeutsche Zeitung" hatte zuerst darüber berichtet.

Die große Wirtschaftskammer am Landgericht hatte Bromme wegen Untreue am Montag vergangener Woche zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Kreidl bekam wegen Untreue elf Monate. Bei einer Verwarnung beließ es das Gericht bei einem dritten Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft wollte hingegen für Bromme zweieinhalb Jahre Haft. Für Kreidl forderte sie ein Jahr und vier Monate, für den dritten Angeklagten acht Monate, hier allerdings jeweils auf Bewährung.

Unter Bromme als Vorstandschef soll die Kreissparkasse über Jahre hinweg teure Reisen in Fünf-Sterne-Hotels, Einladungen und Geschenke für Kommunalpolitiker und Verwaltungsräte mitfinanziert haben. Bromme und Kreidl waren als Hauptverantwortliche angeklagt.

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