Spahn lässt Notfallsanitätergesetz überprüfen
Biberach - Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) lässt das umstrittene Notfallsanitätergesetz überprüfen. "Wir haben alle 16 Länder abgefragt, zum Teil auch die Verbände, wie die Erfahrungen bei der Umsetzung sind", sagte Spahn am Freitag bei einem Besuch des Deutschen Roten Kreuzes in Biberach (Baden-Württemberg). Laut dem bundesweiten Gesetz dürfen Notfallsanitäter nicht ohne Rücksprache mit einem Arzt eigenverantwortlich heilkundlich tätig werden. "Vor allem wenn es um Schmerzlinderung geht, ist das ein Problem", sagte Geschäftsführer Michael Mutschler vom DRK in Biberach. "Unserer Meinung nach ist eine Gesetzesanpassung nötig, um eine Rechtssicherheit für Notfallsanitäter zu schaffen."
Das DRK in Biberach hat ein Konzept erarbeitet, das heilkundliche Maßnahmen durch Notfallsanitäter im Rettungsdienstgesetz auf Landesebene verankern will. "Es gibt einen Teil von Tätigkeiten, der ist grundsätzlich ärztlichem Tun, der Heilkunde, vorbehalten", so der Gesundheitsminister. "Für jede Notsituation wird es am Ende nicht ganz ohne Ermessen gehen - selbst wenn wir das Gesetz ändern."