Sony gewinnt im Rechtsstreit um Musik von Tim Bendzko

Der Musikkonzern Sony hat vor dem Oberlandesgericht (OLG) München einen vorläufigen Erfolg gegen den Internetdienst MusicMonster.FM errungen. Die Plattform darf laut Urteil vom Donnerstag Lieder von Tim Bendzkos Album "Immer noch Mensch" nicht mehr wie bisher vervielfältigen.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Der Musikkonzern Sony hat vor dem OLG München einen Erfolg gegen den Internetdienst MusicMonster.FM errungen. Foto: Matthias Balk/Archiv
dpa Der Musikkonzern Sony hat vor dem OLG München einen Erfolg gegen den Internetdienst MusicMonster.FM errungen. Foto: Matthias Balk/Archiv

München - Der Musikkonzern Sony hat vor dem Oberlandesgericht (OLG) München einen vorläufigen Erfolg gegen den Internetdienst MusicMonster.FM errungen. Die Plattform darf laut Urteil vom Donnerstag Lieder von Tim Bendzkos Album "Immer noch Mensch" nicht mehr wie bisher vervielfältigen. Der Zivil-Senat wertete die mit der Klage angegriffene Vorgehensweise als unzulässig und gab der Plattenfirma Sony recht.

Nutzer von MusicMonster.FM hinterlegen eine Liste mit Wunschliedern. Eine Software sucht rund 400 Internetradios danach ab, nimmt die Titel auf und stellt sie dem Kunden zur Verfügung, so dass er sie herunterladen kann. Die Entscheidung (Az: 29 U 3619/17) ist noch nicht rechtskräftig.

Sony hatte das Musikportal unter anderem auf Unterlassung und Schadenersatz verklagt. Die Firma MusicMonster.FM aus München war bereits in erster Instanz vor dem Landgericht München I (Az: 7 O 9061/17) gescheitert. Die Anwälte überlegen nun, Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.