Soldat wegen Raubes verurteilt: Gericht verhängt Haftstrafen

Würzburg (dpa/lby) - Im Prozess um einen spektakulären Raubzug in einem unterfränkischen Getränkemarkt hat das Landgericht Würzburg Haftstrafen gegen einen Soldaten und seinen Komplizen verhängt. Der 20-jährige Soldat muss für fünf Jahre und neun Monate ins Gefängnis, der 19-jährige Schüler für drei Jahre und sechs Monate, wie die Große Jugendkammer des Gerichts am Mittwoch entschied.
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Blick auf das Landgericht in Würzburg. Foto: Daniel Karmann/Archivbild
dpa Blick auf das Landgericht in Würzburg. Foto: Daniel Karmann/Archivbild

Würzburg (dpa/lby) - Im Prozess um einen spektakulären Raubzug in einem unterfränkischen Getränkemarkt hat das Landgericht Würzburg Haftstrafen gegen einen Soldaten und seinen Komplizen verhängt. Der 20-jährige Soldat muss für fünf Jahre und neun Monate ins Gefängnis, der 19-jährige Schüler für drei Jahre und sechs Monate, wie die Große Jugendkammer des Gerichts am Mittwoch entschied. Die Anklage hatte sieben Jahre Haft gefordert, die Verteidigung hatte auf fünf plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Soldat hatte die Tat gestanden. Als Grund nannte er eine kostspielige Sucht nach Anabolika und anderen Muskelaufbaupräparaten. Eine Unterbringung für einen Entzug lehnte das Gericht ab, schloss aber nicht aus, dass dies von einem höheren Gericht noch einmal überprüft werden könnte.

Die beiden Männer hatten im Herbst einen Getränkemarkt in Marktheidenfeld (Landkreis Main-Spessart) überfallen. Dort bedrohten sie einen Mitarbeiter mit einer Pistole und einem Messer und verlangten von ihm, einen Tresor zu öffnen. Anschließend übergossen sie ihn der Anklage zufolge mit Wodka und drohten, ihn anzuzünden. Der Richter bezeichnete dies als eine "perfide Vorgehensweise". Zum Vernichten von Spuren legten sie demnach zwei Brände. Bei dem Überfall erbeuteten sie den Angaben zufolge knapp 10 000 Euro und richteten einen Schaden von 120 000 Euro an.

Ursprünglich war das Urteil im Juli erwartet worden. Es verzögerte sich, weil zunächst geklärt werden musste, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewendet werden muss. Der Soldat wurde nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt, der Schüler nach Jugendstrafrecht.

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