Söder stellt Gastronomie-Öffnung um Pfingsten in Aussicht

Die bayerische Staatsregierung gibt einen - wenn auch sehr vagen Zeithorizont für die Öffnung von Gasthäusern und Hotels. Ein neues Urteil zu Ladenöffnungen rückt Einkaufszentren in den Fokus.
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Markus Söder (CSU) nimmt an einer Pressekonferenz teil. Foto: Sven Hoppe/dpa-POOL/dpa
dpa Markus Söder (CSU) nimmt an einer Pressekonferenz teil. Foto: Sven Hoppe/dpa-POOL/dpa

München (dpa/lby) - Das bayerische Gastgewerbe kann auf Lockerungen der aktuellen Beschränkungen um Pfingsten herum hoffen. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) stellte diesen Zeitraum am Dienstag in Aussicht. In Österreich gebe es den Plan, Mitte Mai die Gastronomie und Ende Mai die Hotellerie schrittweise zu öffnen, sagte er. Und Österreich sei Bayern in der Krise um etwa zwei Wochen voraus. Das decke sich mit den in der Regierung diskutierten Zeitachsen "um Ende Mai herum, um Pfingsten herum". Die genaueren Daten werde man noch festlegen.

Die Branche selbst hatte dagegen mehrfach frühere Lockerungen gefordert. Auch Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) hatte sich in der Vergangenheit ähnlich geäußert und immer wieder konkrete Zeitpläne gefordert. Jetzt sagte er, man müsse abhängig vom Infektionsgeschehen entscheiden.

Mit der Erlaubnis, dass Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern wieder öffnen dürfen, wenn sie ihre Verkaufsfläche auf diesen Wert reduzieren, seien "de facto 100 Prozent" des Handels wieder geöffnet, sagte Söder. Der Freistaat hatte damit auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs reagiert. Dieser hatte gerügt, dass große Geschäfte zunächst auch mit Verkleinerung nicht öffnen durften.

Der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK) begrüßte, dass die Landesregierung die Regelung dazu korrigiert habe. Zudem forderte er Perspektiven für andere Branchen. "Im Event- und Cateringbereich, im Messe- und Veranstaltungsgeschäft ist derzeit überhaupt nicht absehbar, wann wieder mit Kunden und Gästen zu rechnen ist", sagte BIHK-Präsident Eberhard Sasse. "Der Staat muss hier aktiv werden, ansonsten drohen im hohen Maße Insolvenzen und Arbeitslosigkeit."

Ausgenommen von den Ladenöffnungen sind derzeit noch Läden in Einkaufszentren - auch wenn sie kleiner als 800 Quadratmeter sind. Doch hier gibt es eine neue Entscheidung des Verwaltungsgerichts Regensburg, die dem Betreiber eines Geschäfts in einem Einkaufszentrum vorläufig erlaubt zu öffnen. Aiwanger sagte dazu am Dienstag, man müsse sich dieses Urteil zunächst ansehen.

Der Wirtschaftsminister sagte zudem, es habe ihn gefreut, wie diszipliniert die Menschen am Montag beim Einkaufen mit Maskenpflicht und Hygieneregeln umgegangen seien. Wirtschaft und Gesellschaft seien gefordert, den Punkt zu finden, den man verantworten könne und der trotzdem das System am Laufen halte. Man könne nur dann weitere Branchen öffnen, wenn zusätzliche Infektionsgefahren vermieden werden könnten.

Bei der Auszahlung der Soforthilfen für Unternehmen sind laut Aiwanger inzwischen 1,2 Milliarden Euro vom Freistaat geflossen. Mehr als jeder zweite Antragssteller sei bedient worden. Allerdings habe man noch viele zehntausend Anträge, die geprüft werden müssten. Beispiele aus anderen Ländern, wo es zu Betrug gekommen war, zeigten, dass es wichtig sei, eine Balance zwischen Schnelligkeit und Sorgfalt zu finden.

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