Söder reagiert erleichtert auf Luxemburger Zwangshaft-Urteil

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat erfreut auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Frage nach einer Zwangshaft für Politiker reagiert. "Gut, dass es jetzt geklärt und damit vom Tisch ist", sagte Söder am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur in München.
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München/Luxemburg - Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat erfreut auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Frage nach einer Zwangshaft für Politiker reagiert. "Gut, dass es jetzt geklärt und damit vom Tisch ist", sagte Söder am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur in München.

Dem EuGH-Urteil zufolge kann Zwangshaft nur dann verhängt werden, wenn es im nationalen Recht eine Rechtsgrundlage dafür gibt - und davon geht der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seiner Beschlussvorlage an den EU-Gerichtshof nicht aus.

Söder betonte aber: "Trotzdem brauchen wir einen neuen Anlauf für eine gütliche Einigung in der Sache. Wir werden daher noch einmal vor den bayerischen Gerichten diskutieren." Denn die ganze Entscheidung basiere auf einem veralteten Urteil von 2012. "Die Sach- und Rechtslage hat sich seitdem grundlegend weiterentwickelt." Die Schadstoffwerte in München hätten sich deutlich verbessert. "Und es gibt eine neue Rechtslage, in welcher Form Fahrverbote überhaupt zulässig sind. Deswegen müssen diese neuen Argumente vor den bayerischen Gerichten vorgetragen werden." Söder fügte hinzu: "Wir hoffen, dass es dann eine vernünftige Regelung gibt. Eine endgültige Entscheidung werden wir dann akzeptieren und auch umsetzen."

Der EuGH hatte zuvor entschieden, dass Zwangshaft gegen Politiker bei anhaltenden Verstößen gegen EU-Recht zwar grundsätzlich möglich ist. Aber im Streit der Deutschen Umwelthilfe mit Söder ist eine solche Maßnahme wegen unzureichender Rechtsgrundlagen unwahrscheinlich. Die letzte Entscheidung liegt nun wieder beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.

Wegen zu schmutziger Luft - und der Überschreitung von EU-Grenzwerten - wurde der Freistaat schon 2012 von bayerischen Gerichten verurteilt, den Luftreinhalteplan für München zu ändern. 2016 wurde Bayern unter Androhung von Zwangsgeld aufgefordert, auch mit Hilfe von Diesel-Fahrverboten seinen Verpflichtungen nachzukommen.

Der Freistaat tat dies aber nicht und wurde deshalb 2017 zu einem Zwangsgeld von 4000 Euro verurteilt. Da Bayern Fahrverbote trotzdem weiter ablehnte, beantragte die Deutsche Umwelthilfe 2018 Zwangshaft gegen den Umweltminister oder hilfsweise den Ministerpräsidenten.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hielt daraufhin fest, dass deutsche Verfassungsurteile einer Zwangshaft in diesem Fall entgegenstünden. Er bat jedoch den EuGH um Auslegung des EU-Rechts. Denn dieses verlangt, "alle erforderlichen Maßnahmen" zu treffen, um die Richtlinie zur Luftreinhaltung einzuhalten.

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