Söder: In Notzeiten muss die Exekutive handeln

München (dpa/lby) - Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat die wiederholten Oppositions-Forderungen nach einer verpflichtenden Mitsprache des Landtags bei Corona-Verordnungen zurückgewiesen. Es gebe in der bayerischen Verfassung klare verfassungsrechtliche Zuständigkeiten zwischen Exekutive und Legislative: "In Notzeiten muss die Exekutive handeln.
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Markus Söder (CSU), Ministerpräsident von Bayern. Foto: Peter Kneffel/dpa/Archivbild
dpa Markus Söder (CSU), Ministerpräsident von Bayern. Foto: Peter Kneffel/dpa/Archivbild

München (dpa/lby) - Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat die wiederholten Oppositions-Forderungen nach einer verpflichtenden Mitsprache des Landtags bei Corona-Verordnungen zurückgewiesen. Es gebe in der bayerischen Verfassung klare verfassungsrechtliche Zuständigkeiten zwischen Exekutive und Legislative: "In Notzeiten muss die Exekutive handeln. Das hat die Staatsregierung gemäß ihrem verfassungsrechtlichen Auftrag getan", sagte Söder der "Passauer Neuen Presse" (Samstag). Dabei habe es jederzeit einen Austausch mit dem Parlament gegeben. Das Infektionsschutzgesetz oder der Nachtragshaushalt seien im Landtag beschlossen worden, und die Regierung habe immer wieder auch Ideen der Opposition aufgegriffen.

"Selbstverständlich beteiligt die Staatsregierung auch das Parlament. Die parlamentarische Demokratie in Bayern hat sich auch in der Krise gut bewährt", sagte der Ministerpräsident. Er betonte aber auch: "In der Not geht es um schnelle Handlungsfähigkeit. So ist die Rechtslage und so wird in allen anderen Bundesländern auch verfahren."

FDP, SPD und Grüne hatten zuletzt - jeweils mit unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen - eine Mitsprache und Zustimmungspflicht des Landtags bei Corona-Verordnungen oder eine eigene Corona-Kommission gefordert, die das Regierungshandeln in Corona-Zeiten parlamentarisch kontrollieren soll. Aber auch die Fraktion der Freien Wähler, die zusammen mit der CSU regieren, hatte zuletzt ein Positionspapier vorgelegt. Darin fordern auch sie, "die Entscheidung über grundrechtseinschränkende Maßnahmen künftig dem Bayerischen Landtag als demokratisch legitimiertes Gesetzgebungsorgan vorzubehalten beziehungsweise unter Beteiligung des Bayerischen Landtags zu treffen".

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