Söder: Direkt gewählte Abgeordnete müssen in den Bundestag

In der Debatte über eine Reform des Wahlrechts hat sich CSU-Chef Markus Söder dagegen ausgesprochen, die Zahl der direkt gewählten Abgeordneten im Bundestag zu verringern. Es sei undemokratisch und nicht akzeptabel, wenn ein gewonnener Wahlkreis nicht zugeteilt werde, sagte der bayerische Ministerpräsident am Montag nach Angaben von Teilnehmern im CSU-Vorstand in München.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

München - In der Debatte über eine Reform des Wahlrechts hat sich CSU-Chef Markus Söder dagegen ausgesprochen, die Zahl der direkt gewählten Abgeordneten im Bundestag zu verringern. Es sei undemokratisch und nicht akzeptabel, wenn ein gewonnener Wahlkreis nicht zugeteilt werde, sagte der bayerische Ministerpräsident am Montag nach Angaben von Teilnehmern im CSU-Vorstand in München. Dabei betonte Söder, dass die CSU nicht generell dagegen sei, die Zahl der Bundestagsmandate zu verringern.

Über eine Reform des Bundestagswahlrechts wird schon lange in Berlin gestritten. Zuletzt hatte sich auch die CDU-Spitze nach Angaben von CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer mit dem Thema befasst, sich aber noch nicht auf eine Linie festgelegt. "Wir sind im Moment noch nicht in einer Situation, dass wir schon konkret auch eine Festlegung im Präsidium getroffen hätten", sagte sie am Samstag in Hamburg. Teilnehmer einer Präsidiumssitzung hatten zuvor berichtet, die CDU-Spitze sei offen für eine Verringerung der Zahl der 299 Wahlkreise, beispielsweise um zehn Prozent.

Söder betonte, dass einzig das von seiner Partei vorgelegte Modell mit einer Höchstgrenze von 650 Mandaten unter Beibehaltung der 299 Wahlkreise akzeptabel sei. Auch Landesgruppenchef Alexander Dobrindt verteidigte in der Sitzung nach Teilnehmerangaben das CSU-Modell als einzigen Vorschlag, der dauerhaft die Gesamtgröße des Bundestags begrenze.

Wegen zahlreicher Überhang- und Ausgleichsmandate war das Parlament bei der jüngsten Wahl auf die Rekordgröße von 709 Abgeordneten angewachsen. Das Bundeswahlgesetz sieht eigentlich eine Anzahl von 598 Abgeordneten vor.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.