So verdoppeln Sie Ihren Urlaub

Wer die Brückentage im kommenden Jahr clever legt, der bekommt für 28 Urlaubstage 63 Tage frei. Die AZ verrät Ihnen schon heute, wie Sie Ihren Urlaub perfekt planen können
NÜRNBERG Was gibt’s Schöneres, als bereits während der trüben Herbsttage den Urlaub fürs nächste Jahr zu planen? 2011 bietet viele Möglichkeiten, Feiertage und Wochenende geschickt zu verknüpfen, um abseits von Chef und Kollegen richtig auszuspannen. Wenn Sie sich geschickt anstellen, können aus 28 eingereichten Urlaubstagen so insgesamt 63 freie Tage werden!
Los geht’s schon zum Jahresanfang, weil der 6. Januar (Heilig Drei König) auf einen Donnerstag fällt. Nimmt man den folgenen Freitag frei, sind vier Tage Entspannung (6. bis 9. Januar) drin.
Wer lange weg, dafür aber nur wenige Urlaubstage investieren will, der hat die erste Möglichkeit zu Ostern. Der Ostersonntag fällt im kommenden Jahr sehr spät – erst auf den 24. April. Aber acht Urlaubstage lassen sich dadurch in 16 freie Tage (16. April bis zum 1. Mai) verwandeln.
Die nächste Brückenlösung ergibt sich zwischen Jesus Christus Himmelfahrt (2. Juni) und Pfingsten (12./13. Juni): Wer sich am 27. Mai vom Chef verabschiedet und erst am 14. Juni wieder zur Arbeit kommt, hat mit neun Tagen Urlaub 17 Tage frei. Einem Flug in die Ferne steht nichts im Wege. Kürzere Alternative: Die zwölf freien Tage vom 2.bis zum 13. Juni „kosten“ nur sechs Urlaubstage.
Weiter geht’s mit einem Klassiker: den Freitag nach Fronleichnam (23. Juni) freinehmen, ergibt vier Tage süßes Nichtstun.
Wie wäre es anschließend mit einem Herbsturlaub? Der bietet sich über den Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober) an. Vier Tage Urlaub einreichen – und neun Tage (1. bis 9. Oktober.) abfeiern. Fast genauso günstig liegt Allerheiligen (1. November). Nur am Montag vorher Urlaub nehmen – und vier Tage Freizeit genießen.
Ein nettes Präsent erhalten Sie zu Weihnachten. Weil der 2. Weihnachtsfeiertag auf einen Montag fällt, können Sie sich mit nur vier Urlaubstagen neun arbeitsfreie Tage (24. Dezember bis 1. Januar 2010) schenken. L. Fleischmann