So ruinierten Behörden diesen Unternehmer
Tarek Chehab, Betreiber eines Wasserpfeifen-Cafés, kann dichtmachen – wegen der „undurchsichtigen Politik“ der Ämter, sagt seine Anwältin
NÜRNBERG Tarek Chehab, Betreiber der Shisha-Bar „Mocca“ in der Landgrabenstraße, ist eine ehrliche Haut: Als einige Kollegen dem drohenden Rauchverbot mit dem Argument entkommen wollten, Wasserpfeifenrauch sei viel weniger schädlich als etwa Zigarettenrauch, klinkte sich der gebürtige Libanese aus: „Natürlich ist auch Shisha-Rauch Tabak-Rauch und damit schädlich.“ Dass Chehab nun allerdings wie 20 Nürnberger Kollegen um die Existenz gebracht wird, kann und will er nicht einsehen.
Am 24. September lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Eilantrag von Shisha-Bar-Betreibern ab: Die Bars seien Gaststätten und nicht anders zu behandeln als Restaurants oder Bierkneipen. Die kommunalen Ordnungsämter müssen und können demnach das Rauchverbot in Shisha-Cafés durchsetzen.
Fünf Tage später gab's Post vom Ordnungsamt
Das hat auch Tarek Chehab prompt zu spüren bekommen: Fünf Tage nach dem Gerichtsbeschluss gab’s Post vom Ordnungsamt – „eine Mitarbeiterin hat festgestellt, dass Sie weiterhin Shishas anbieten“, war darin zu lesen. Ein Bußgeldverfahren werde eröffnet. Für den Gastronom bedeutet dies das sichere Aus.
Extra-Wurst für Zigarren-Lounge am Hauptmarkt
Noch zwei Wochen vor dem Gerichtsbeschluss wurde ihm jedoch vom Rechtsamt der Stadt Hoffnung auf „eine andere Lösung“ gemacht. Walter Lindl, Chef des Rechtsamts, räumt auf AZ-Nachfrage das Gespräch ein, stellt aber fest: „Nach der Entscheidung von München kann ich nichts mehr machen.“ Anwältin Silke Helmling, die Chehab in der Sache vertritt, ärgert sich indes besonders über die undurchsichtige Politik des Ordnungsamts. Denn während Betreiber von Shisha-Cafés nun knallhart gejagt werden, lässt die Behörde bei der Zigarren-Lounge am Hauptmarkt, deren Betreiberin ein eigenes Verfahren in München anhängig hat, Milde walten: „Als Juristin kann ich das unter dem Gleichheitsgrundsatz nicht nachvollziehen.“
Chehabs letzte Hoffnung könnte sein, sein Café in eine Kultur-Einrichtung oder ein Ladengeschäft umzuwandeln, nennt seine Anwältin als mögliche Strohhalme. Aber dann dürfte er keine Getränke mehr anbieten. Und: „Das Rauchverbot gilt auch in Freizeiteinrichtungen und an Arbeitsplätzen“, sagt Lindl.
Es scheint, als habe der Gesetzgeber alle Lücken geschlossen, um selbst Räume, die ein Nichtraucher nie betreten würde, rauchfrei zu bekommen. Und Tarek Chehab darf zusehen, wie er überlebt.
Steffen Windschall
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