Skigebiet GAP Classic: Tödlicher Skiunfall in Garmisch
Garmisch-Partenkirchen - Im Skigebiet Classic hat sich der erste tödliche Skiunfall der Saison ereignet. Ein 70-jähriger Mann aus Oberau stürzte am vergangen Dienstag beim Skifahren schwer. Der Rentner befand sich zum Zeitpunkt des Sturzes auf einer für den Skibetrieb noch nicht freigegeben Piste.
An der Querung eines Skiweges im Bereich des Tröglliftes kam der gut ausgerüstete Skiläufer offenbar ohne Fremdbeteiligung zu Sturz und verletzte sich schwer. Durch die Rettungskräfte der Skiwacht wurde der Mann geborgen und aufgrund seiner schweren Verletzungen in die Unfallklinik in Murnau verlegt, wo er am gestrigen Mittwoch verstarb.
Schon mehrere Unfälle mit Zugseil
Zum wiederholten Male meldeten in dieser Woche außerdem Mitarbeiter der Bayerischen Zugspitzbahn eine Kollision von Skiläufern mit dem Zugseil der Pistenraupen. Die Vorfälle ereigneten sich jeweils weit nach Beendigung des Skibetriebes auf der Kochelberg-Abfahrt während der Pistenpräparierung.
Aufgrund der Geländebegebenheiten fahren die Pistenraupen in diesem Bereich teilweise an einem langen Zugseil. So wurde am gestrigen Mittwochabend gegen 19:45 Uhr der Polizei eine dreiköpfige Gruppe abfahrender Skitourengeher gemeldet, von denen zwei mit dem Stahlseil der Pistenraupe in Kontakt kamen und daraufhin stürzten.
Offenbar wurden die Skifahrer bei dem Vorfall nicht verletzt, da sie ihre Fahrt sofort fortsetzten.
Nicht ganz so glimpflich ging aber offenbar eine Kollision mit dem Seil am Dienstagabend ab. Gegen 21:30 Uhr stellte ein Mitarbeiter der Bayerischen Zugspitzbahn Blutspuren auf der frisch präparierten Piste fest. Ein bislang unbekannter Skiläufer ist nach derzeitigen Erkenntnissen ebenfalls in das Stahlseil geraten - er muss sich verletzt haben.
Mitarbeiter des Seilbahnunternehmens suchten noch in der Nacht die Abfahrt nach einer verletzten Person ab, fanden aber niemanden.
Das Verlassen der Pisten ist lebensgefährlich
Die Polizei weist aufgrund der Vorfälle darauf hin, dass ein Befahren von gesperrten Pisten gemäß der Anordnung der Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen grundsätzlich verboten ist und Verstöße gemäß des Bayerischen Landes Straf- und Vollzugsgesetzes mit einer Geldbuße von bis zu 1000 Euro geahndet werden.
Bei einer Abfahrt ist die jeweilige Beschilderung an den Pisten in jedem Fall zu beachten. Insbesondere während der Präparierungszeiten besteht hier absolute Lebensgefahr.
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