Skandal-Stadtrat wieder vor Gericht – verliert er sein Mandat?

Suff, Randale, Internet-Hetze: Wandert der mehrfach vorbestrafte Rechtsextremist Sebastian Schmaus (26) diesmal in den Knast?
NÜRNBERG Wie lange ist Sebastian Schmaus (26) als Volksvertreter noch tragbar? Der politische Rechtsaußen, der für die NPD-Tarnorganisation „Initiative Ausländerstopp“ im Stadtrat sitzt, muss sich in der kommenden Woche schon wieder vor Gericht verantworten.
„Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole“ lautet diesmal der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Auslöser des Strafverfahrens ist eine Flugblattaktion aus dem Jahr 2009. Der Flyer, den Sebastian Schmaus damals unters Volk brachte, enthielt nach Ansicht der Behörden herabsetzende Äußerungen, die weit über das Recht der freien Meinungsäußerung hinausgehen.
Auf dem WG-Computer: Pläne für den Bau einer Bombe
Derartige Verstöße werden in der Regel mit einer Geldstrafe belegt. Allein für sich genommen wäre das kein Beinbruch. Aber Sebastian Schmaus ist mehrfach vorbestraft und muss nach Ansicht von Rechtsexperten damit rechnen, dass das Amtsgericht eine Gesamtfreiheitsstrafe verhängt – womöglich ohne Bewährung. Damit allerdings wäre es der Gemeindeordnung zufolge auch mit seiner politischen Karriere im Stadtrat vorbei.
Vor einem Jahr kassierte Schmaus seine bisher deftigste Strafe: acht Monate Gefängnis, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Im Internet hatte er eine böse Hetze gegen politische Gegner betrieben und sie mit vollem Namen und Adresse an den Pranger gestellt. In dem Verfahren stellte sich auch seine Nähe zu fragwürdigen Personen heraus. Auf der Computerfestplatte eines Gesinnungsgenossen, der die gleiche Wohnadresse wie Schmaus hatte, wurden Pläne für den Bau einer Bombe entdeckt. In einem anderen Verfahren traten seine Kontakte zu einem rechtsextremen U-Bahn-Schläger zu Tage.
In bedrohliche Nähe zu einer Gefängniszelle kam Schmaus auch deshalb, weil er wiederholt betrunken am Steuer seines Wagens erwischt worden war. Die sechs Monate Haft, die er dafür kassierte, wurden ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt. „Es war ein absoluter Grenzfall“, sagte damals der Richter. hr