Siemens-Mitarbeiterin: Erst gemobbt, dann verleumdet?

Sedika Weingärtner (45) verglich ihre Behandlung am Arbeitsplatz mit der der Juden im Dritten Reich. Weil ihr Ex-Arbeitgeber darin eine "Verharmlosung des Holocausts" sieht, stellte sie auch noch Strafanzeige
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NÜRNBERG - Sedika Weingärtner (45) verglich ihre Behandlung am Arbeitsplatz mit der der Juden im Dritten Reich. Weil ihr Ex-Arbeitgeber darin eine "Verharmlosung des Holocausts" sieht, stellte sie auch noch Strafanzeige

Nach ihrer Mobbing-Schadenersatzklage hat die Siemens-Mitarbeiterin Sedika Weingärtner nun auch noch einen Strafantrag wegen Verleumdung gegen den Elektrokonzern gestellt.

Siemens-Vertreter hätten ihr in einem Arbeitsgerichtsprozess in Nürnberg im Januar zu Unrecht Verharmlosung des Holocausts vorgeworfen, heißt es in der Strafanzeige der Betriebswirtin. Diese „beleidigende Behauptung“ sei „geeignet, den so Beschuldigten in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen“. Siemens hatte sich dabei auf Äußerungen der Mitarbeiterin in einem Brief an Konzernchef Peter Löscher bezogen. Darin hatte sie ihr Schicksal als angeblich Gemobbte mit dem der Juden im Dritten Reich verglichen.

Die afghanischstämmige 45-Jährige fordert entsprechende Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gegen den Konzern. Ein Sprecher der Anklagebehörde bestätigte am Montag den Eingang des Strafantrags. Bei Siemens wollte sich mit Blick auf das laufende Arbeitsgerichtsverfahren niemand zu dem Fall äußern.

Hintergrund ist ein seit knapp einem Jahr schwelender Rechtsstreit um die Kündigung Weingärtners. Nach ihrer Darstellung wurde sie dabei von Anfang an von Vorgesetzten und Kollegen gemobbt und wegen ihrer ausländischen Herkunft diskriminiert. Ein Siemens-Anwalt hat dies im Arbeitsgerichtsprozess bestritten. Als die Betriebswirtin sich weigerte, ihre Vorwürfe schriftlich zurückzunehmen und sich bei Kollegen zu entschuldigen, habe ihr Siemens fristgerecht gekündigt. Wann der Arbeitsgerichtsprozess fortgesetzt wird, ist nach Angaben eines Gerichtssprechers noch unklar. Ein zunächst für Mitte März angesetzter Verhandlungstermin war wegen der Erkrankung einer ehrenamtlichen Richterin auf unbestimmte Zeit verschoben worden.

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