Sieg für Spielzeug-Firma: Opel blitzt endgültig ab
Oberstes Gericht entschied: Die Autec-Modellautos aus Nürnberger Produktion dürfen den Blitz zeigen
NÜRNBERG/KARLSRUHE Auf einem Spielzeug-Auto darf der Opel-Blitz prangen – es handelt sich dabei nicht um eine Markenverletzung. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Freitag veröffentlichten Urteil.
Damit blieb eine Klage des Auto-Riesen gegen die Nürnberger Spielzeugfirma Autec ohne Erfolg. Opel hatte gegen den Vertrieb eines funkgesteuerten Spielzeugautos geklagt, das den Opel Astra V8 Coupé darstellt und am Kühler das Opel-Blitz-Zeichen trägt.
Opel dürfe den Vertrieb von solchen Spielzeugmodellautos nicht unter Berufung auf seine Markenrechte verbieten, so die Karlsruher Richter. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte zu dieser Frage bereits eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union eingeholt und daraufhin die Klage auf Unterlassung und Schadenersatz abgewiesen.
Auch die dagegen gerichtete Revision hatte nun keinen Erfolg. Das Opel-Blitz-Zeichen werde nur als Abbildungsdetail der Wirklichkeit angesehen, so der BGH. Die Verbraucher sähen darin folglich keinen Hinweis auf die Herkunft des Modellautos.
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