Sicherungsverwahrung für Mörder?
Gerhard B. tötete zwei Frauen – die Staatsanwalt will eine Unterbringung in der geschlossenen Abteilung
BAYREUTH Um sich vor den unablässig klickenden Kameras zu schützen, hatte Gerhard B. (55) die Kapuze seines olivfarbenen Parkas tief ins Gesicht gezogen. Am Landgericht Bayreuth wurde am Dienstag über die nachträgliche Sicherungsverwahrung für den zweifachen Mörder verhandelt.
Innerhalb von nicht einmal sechs Jahren hatte der gelernte Maler erst seine schwangere Ehefrau und Mutter seiner beiden Kinder, Gudrun B., sowie seine spätere Lebensgefährtin – und ebenfalls zweifache Mutter – Ramona S. brutal ermordet. Im April nun hat er seine Strafen verbüßt – eigentlich.
Denn wegen der Gefahr weiterer gravierender Straftaten und weil er während der Haft kein Therapieangebot angenommen hatte, fordert die Staatsanwaltschaft seine dauerhafte Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie – und das nur wenige Tage nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Sachen Sicherungsverwahrung.
Detailliert verlasen die Richter sämtliche bereits vorliegende Urteile, Entscheidungen und Begutachtungen über den 55-Jährigen. Am Nachmittag sollten mehrere Zeugen aussagen, die während der Haftzeit Kontakt zu dem verurteilten Mörder hatten. Entscheidend werden zwei Gutachten sein. Die Verhandlung soll heute fortgesetzt und möglichst auch abgeschlossen werden.
Erst in der vergangenen Woche hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Sicherungsverwahrung in Deutschland gerügt. Juristisch problematisch ist vor allem, wenn die Sicherungsverwahrung nicht bereits im Urteil, sondern erst nachträglich am Ende der Haftzeit angeordnet wird – wie im Fall von Gerhard B.. dpa/azn