Sicherungsverwahrung: Einer ist schon frei

Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Sicherungsverwahrung gekippt hat, wird Kritik laut. Laut Polizei kostet die Überwachung von gefährlichen Tätern pro Monat eine Million Euro.
von  zo
Maler Gerhard B. aus Coburg kurz nach seiner Entlassung aus der JVA Bayreuth. Der 55-Jährige hatte zwei Frauen ermordet, saß dafür insgesamt 25 Jahre in Haft.
Maler Gerhard B. aus Coburg kurz nach seiner Entlassung aus der JVA Bayreuth. Der 55-Jährige hatte zwei Frauen ermordet, saß dafür insgesamt 25 Jahre in Haft. © Sat1 Bayern

München - Mit einer einfachen schwarzen Reisetasche ging er in die Freiheit: Der 55-jährige Gerhard B. hat am Mittwochfrüh als freier Mann die JVA Bayreuth verlassen. An dem Tag, an dem das Bundesverfassungsgericht sämtliche Regeln zur Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt hat .

Gerhard B. hatte im Juni 1990 seine Ehefrau Gudrun getötet. Sie wollte ihn verlassen, da stach er zu, insgesamt zehn Mal. Der Maler aus Coburg wurde verurteilt – und 1996 vorzeitig auf Bewährung entlassen. B. war nur wenige Stunden draußen – da schlug er seine damalige Freundin Ramona S. mit einem Aschenbecher nieder und erwürgte sie. Diesmal wurde B. zu 13 Jahren Haft verurteilt.

Anfang 2011 sollte über seine nachträgliche Sicherungsverwahrung entschieden werden. Ein Gutachter nannte B. zwar weiterhin gefährlich, eine Therapie hatte er nicht gemacht – aber die Richter entschieden, wohl auch unter dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und dem zu erwartenden BVG-Urteil – dagegen. Seit Mittwoch ist B. wieder ein freier Mann.

Das Urteil aus Karlsruhe sorgt für heftige Kritik: „Das Verfassungsgericht hat eine deutliche Änderung in der Rechtsprechung vorgenommen“, sagte Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU). „Bisher hat Karlsruhe den Sicherheitsbedürfnissen der Bevölkerung Priorität eingeräumt. Jetzt stärkt es das Freiheitsrecht des Täters.“

Ihr Kabinettskollege Joachim Herrmann dagegen lobt das Urteil: „Das Verfassungsgericht hat audrücklich bestätigt, dass hochgefährliche und rückfallgefährdete Straftäter auch künftig hinter Gittern gehalten werden können.“

Doch noch ist viel offen: zum Beispiel, wie genau die vom BVG geforderte Unterscheidung in „weiterhin gefährlich“ (muss aber trotzdem rausgelassen werden) und „hochgefährlich“ (darf drinbehalten werden) getroffen werden soll. Und wie viel die extra zu bauenden Therapie-Einrichtungen kosten sollen, und wer dort die Betreuung der Inhaftierten vornimmt. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sieht die Länder in der Pflicht: Sie müssten jetzt „neue Anstalten bauen, viel Geld investieren und vor allen Dingen Therapieangebote verbessern oder überhaupt erst einführen.“

In Bayern sitzen 34 Menschen in nachträglicher Sicherungsverwahrung – „wir müssen prüfen, ob bei ihnen eine psychische Störung vorliegt“, sagt Merk. „Wenn diese Kriterien nicht erfüllt sind, müssen wir sie freilassen.“ Auch das wird extrem teuer, warnen Polizeigewerkschafter und Politiker: „Die Rund-um-die-Uhr-Beobachtung eines einzigen freigelassenen, aber weiterhin gefährlichen Straftäters benötigt 20 bis 25 Polizeibeamte“, sagt der Chef des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU). „Auch auf die Gerichte und Gutachter wird enorm viel Arbeit zukommen.“

Der Chef der Gewerkschaft der Polizei, Bernhard Witthaut, klagt: „Die Belastbarkeit der deutschen Polizei ist längst an ihre Grenze geraten. Dies ist eine weitere zusätzliche Belastung.“ Er schätzt, dass sich die Kosten für eine intensive Straftäter-Bewachung auf eine Million Euro pro Monat belaufen werden. Gerhard B. wird übrigens nicht bewacht. Er soll seinem Bewährungshelfer nur Bescheid sagen, wenn er eine neue Beziehung eingeht.

 

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