Sicherheitscheck im öffentlichen Dienst nun auch im Internet

München (dpa/lby) - Bei Sicherheitsüberprüfungen von Mitarbeitern im öffentlichen Dienst werden in Bayern künftig auch deren soziale Netzwerke oder etwaige eigene Internetseiten ausgewertet. Der Landtag stimmte am Mittwoch der Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (BaySÜG) zu, welches damit wie bereits in anderen Bundesländern erfolgt an die Bundesregelung angepasst wird.
dpa |
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München (dpa/lby) - Bei Sicherheitsüberprüfungen von Mitarbeitern im öffentlichen Dienst werden in Bayern künftig auch deren soziale Netzwerke oder etwaige eigene Internetseiten ausgewertet. Der Landtag stimmte am Mittwoch der Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (BaySÜG) zu, welches damit wie bereits in anderen Bundesländern erfolgt an die Bundesregelung angepasst wird. "Damit können die Behörden noch genauer prüfen, ob bei den betreffenden Personen ein Sicherheitsrisiko vorliegt", sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU). "Das betrifft aber nur die Inhalte, die der Betroffene öffentlich sichtbar preisgibt."

Die alle fünf Jahre anstehenden Überprüfungen werden bei Mitarbeitern durchgeführt, die in sicherheitsrelevanten Bereichen arbeiten. Durch die spezielle Zuverlässigkeitsüberprüfung sollen im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Angelegenheiten wie der Zugriff auf Verschlusssachen geschützt, aber auch die Beschäftigung von unzuverlässigen Personen an bestimmten "sicherheitsempfindlichen" Stellen ausgeschlossen werden. Nach dem Geheimhaltungsgrad und der Tätigkeit richtet sich der Umfang der regelmäßigen Überprüfung.

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