Sexueller Missbrauch: Vier Jahre Haft

Er war beliebt und für den Umgang mit dem Thema sexueller Gewalt geschult – dabei verging sich der Jugendleiter des BRK selbst an drei Buben. Jetzt muss er ins Gefängnis.
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Der Angeklagte bekannte sich schuldig. Er muss vier Jahre ins Gefängnis.
dpa Der Angeklagte bekannte sich schuldig. Er muss vier Jahre ins Gefängnis.

Er war beliebt, angesehen und für den Umgang mit dem Thema sexueller Gewalt geschult – dabei verging sich der Jugendleiter des Roten Kreuzes selbst an drei Buben. Jetzt muss er ins Gefängnis.

Schweinfurt – Ein früherer Jugendleiter des Bayerischen Roten Kreuzes ist wegen sexuellen Missbrauchs zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Landgericht Schweinfurt sprach ihn am Montag schuldig, sich in insgesamt neun Fällen an zwei Jugendlichen und einem Kind vergangen zu haben. Der 33-Jährige hatte die Übergriffe vor Gericht gestanden. Die 13 bis 15 Jahre alten Buben kannte er über seine Tätigkeit in der Jugendarbeit des Roten Kreuzes im Landkreis Bad Kissingen. Der Mann sei manipulativ vorgegangen und habe das Vertrauen der Opfer und ihrer Eltern ausgenutzt, sagte der Vorsitzende Richter Erik Ohlenschlager.

Der Missbrauch war im vergangenen Jahr aufgeflogen, nachdem ein 13-Jähriger seinen Eltern von einem Übergriff erzählt hatte. Das Gericht sprach in der Urteilsbegründung von einer bewussten Verführungsstrategie des Mannes: Er hatte Buben zu sich eingeladen, mit ihnen Filme geschaut und ihnen kleine Geschenke gemacht. Dabei kam es schrittweise zu körperlichen Annäherungen und schließlich zu den sexuellen Übergriffen. Das Vorgehen sei „förmlich zugeschnitten“ gewesen auf die kindlich-jugendliche Unerfahrenheit der Opfer, sagte Ohlenschlager.

In sieben vom Gericht als erwiesen betrachteten Fällen verging der Mann sich an einem Jugendlichen, dessen Eltern ihm mietfrei eine Wohnung überlassen hatten. Er sei für das Opfer ein väterlicher Freund gewesen, sagte der Vorsitzende Richter – und als Jugendleiter für alle Buben eine Respektsperson. Dieses Machtgefälle habe er für seine Zwecke ausgenutzt. Der Angeklagte war als Vertrauensperson für den Umgang mit sexueller Gewalt geschult. In seiner Jugend war der Mann selbst Opfer eines Missbrauchs geworden.

Die Staatsanwaltschaft hatte viereinhalb Jahre Gefängnis gefordert, die Verteidigung hielt eine Haftstrafe von etwa drei Jahren für angemessen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Verurteilte kann in Revision gehen. Unklar ist auch, ob dem Mann ein weiteres Verfahren drohen könnte: Im Verfahren hatten sich nach Angaben Ohlenschlagers Hinweise auf einen weiteren Missbrauchsfall ergeben.

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