Sexualmord an Joggerin – Prozess um Sicherungsverwahrung

Der Regensburger Prozess um die nachträgliche Sicherungsverwahrung eines Sexualmörders hat am Montag mit einem Befangenheitsantrag der Verteidigung begonnen.
von  dpa

Regensburg – Das Verfahren sei trotz der Dringlichkeit des Falles immer wieder verzögert worden, sagte der Verteidiger in der Begründung des Antrag. Mehr als 14 Jahre nach dem Sexualmord an einer Joggerin in Kelheim muss das Gericht prüfen, ob der damals 19 Jahre alte Täter weiterhin gefährlich für die Bevölkerung ist.

Er hatte die Frau in einem Kelheimer Waldgebiet überfallen, sie erwürgt und dem sterbenden Opfer die Kleider vom Leib gerissen. 1999 war der Täter zur Jugendhöchststrafe von zehn Jahren verurteilt worden; 2009 ordnete das Landgericht dann die Sicherungsverwahrung des heute 33-Jährigen an.

Das Bundesverfassungsgericht erklärte dies für verfassungswidrig. Der Mann war der bundesweit erste Jugendstraftäter, bei dem die nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet wurde.

 

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