Sexual-Straftäter (31): Muss er für immer hinter Gitter?

Das Landgericht Regensburg verhandelte am Montag nur kurz über die Sicherungsverwahrung eines nach wie vor als gefährlich eingestuften Sexualmörders. Dann wurde der Prozess unterbrochen - und zwar für gut zwei Wochen.
von  Abendzeitung

REGENSBURG - Das Landgericht Regensburg verhandelte am Montag nur kurz über die Sicherungsverwahrung eines nach wie vor als gefährlich eingestuften Sexualmörders. Dann wurde der Prozess unterbrochen - und zwar für gut zwei Wochen.

Grund für die Unterbrechung ist, dass der Rechtsanwalt des 31 Jahre alten Mörders erst kurzfristig weitere umfangreiche Akten zu dem Fall erhalten hat.

Der Schreiner hatte vor knapp zwölf Jahren beim niederbayerischen Kelheim eine Joggerin überfallen, missbraucht und umgebracht. Dafür hatte er die maximale Jugendstrafe von zehn Jahren erhalten. Die Haftstrafe hat er im Bayreuther Gefängnis mittlerweile abgesessen.

Der 31-Jährige wird von der Staatsanwaltschaft aber weiterhin als gefährlich eingestuft. Mehrere Experten hätten dies bereits festgestellt, erklärte die Anklagebehörde. Der Mann sei nicht therapierbar. Zudem soll er bereits während seiner Haft gegenüber Bekannten Morddrohungen geäußert haben.

Bei den Akten, die erst in der vergangenen Woche an den Verteidiger gingen, handelt es sich um die Unterlagen des Gefängnisses. Die Justizvollzugsanstalt hatte die mehr als 700 Blätter umfassenden Bände nach Angaben des Gerichts zunächst nicht herausgegeben. Der Anwalt kündigte an, dass er mit seinem Mandanten die fünf Aktenordner zunächst durcharbeiten müsse.

Der Angeklagte sitzt apathisch auf seinem Stuhl

Erst am 18. März wird der Prozess fortgesetzt. Ein Urteil wird frühestens im Mai verkündet, es sind mindestens vier weitere Verhandlungstage geplant. Mehrere Zeugen und zwei Gutachter sollen in dem Prozess vor der großen Jugendkammer des Landgerichts gehört werden. Zu Beginn des Verfahrens saß der hochgewachsene Schreiner fast apathisch auf seinem Stuhl. Bereits beim ersten Prozess 1999 fiel er auf ähnliche Weise durch weitgehende Teilnahmslosigkeit auf.

Bei dem Regensburger Verfahren handelt es sich bundesweit um einen der ersten Prozesse nach dem neuen Gesetz zur Sicherungsverwahrung von Tätern, die eine Jugendstrafe erhalten haben. Bis Juli 2008 gab es solche Verfahren nur für erwachsene Straftäter. Bereits im Januar hatte das Landgericht Berlin in einem Sicherungsverfahren gegen einen Mann verhandelt, der als Jugendlicher ein Baby entführt, missbraucht und getötet hat. In diesem Fall hatte das Gericht aber eine Verwahrung abgelehnt, da der heute 38-Jährige mit triebhemmenden Medikamenten behandelt wird.

Verfassungsbeschwerde gegen verlängerte Haft

Normalerweise wäre der Schreiner, der in Regensburg vor Gericht steht, wenige Tage nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes freigekommen. Aufgrund des Gesetzes ordnete die Jugendkammer an, dass der Mann bis zu einer endgültigen Entscheidung in Haft bleiben muss. Dagegen hat der Mann Verfassungsbeschwerde eingelegt. Im Dezember lehnte das Bundesverfassungsgericht die Freilassung aber ab.

Der Mann hatte als 19-Jähriger die Joggerin in der Nähe eines beliebten Ausflugslokals ermordet. Der 1,91 Meter große Mann hatte die zierliche Sozialpädagogin mit einem Bremsseil und einem Ast erwürgt, die Frau wehrte sich minutenlang verzweifelt. Schließlich missbrauchte der Schreiner das sterbende Opfer. Der bis dahin größte DNA-Test der Kriminalpolizei in Bayern, rund 1200 Männer wurden überprüft, führte schließlich auf die Spur des Mörders.

dpa

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