Sex-Täter will sich aus dem Knast klagen
Das OLG Nürnberg lässt den Mann (52) weiter schmoren. Er ist noch viel zu gefährlich.
NÜRNBERG Ein in Sicherungsverwahrung sitzender Vergewaltiger, der seine Freiheit auf dem Klageweg erzwingen wollte, muss weiter hinter Gittern schmoren. Das Oberlandesgericht (OLG) hält ihn für zu gefährlich – und setzte sich über eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hinweg.
Der 52-jährige Mann, dessen Identität die Justiz nicht preisgeben will, sitzt seit 1986 ununterbrochen im Knast. Damals war er zu neun Jahren Gefängnis und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Er hatte mehrere junge Frauen geschlagen, mit dem Messer bedroht und vergewaltigt. Unter seinen Opfern befand sich auch ein 11Jahre altes Kind.
Mit Blick auf den Lebenslauf des Serientäters, der schon als Jugendlicher durch Sexualdelikte auffiel und später wegen Diebstahls und Raubes mehrjährige Haftstrafen verbüßen musste, sprachen die Richter von einer erheblichen Gefahr, die von ihm ausgeht. Das bewahrheitete sich rasch. Nur drei Wochen nach dem Urteil nahm er eine Gefängnis-Psychologin als Geisel, um seine Freiheit zu erzwingen.
Dissoziale Persönlichkeit mit einem Hang zu gewalttätigen sexuellen Übergriffen
Jetzt, 24 Jahre später, unternahm er einen juristischen Anlauf, um sein Leben im Gefängnis zu beenden. Er berief sich dabei auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der vor einem halben Jahr eine derart lange Sicherungsverwahrung als nicht vereinbar mit der Menschenwürde bezeichnet hatte.
Ein Psychologe, der ihn Anfang des Jahres untersuchte, kam nach Angaben der Justiz jedoch zu dem Ergebnis, dass es sich bei dem 52-jährigen auch nach der langen Haftzeit um „eine dissoziale Persönlichkeit mit einem Hang zu gewalttätigen sexuellen Übergriffen auf Frauen und Mädchen handelt.“ Für eine Freilassung sei er viel zu gefährlich.
Die Entscheidung des OLG Nürnberg hat auch für andere Fälle erhebliche Bedeutung. Praktisch alle derartigen Fälle landen bei Nürnbergs obersten Richtern, die auch für Straubing zuständig sind. Und dort in der JVA sitzen alle Sicherungsverwahrten Bayerns. Helmut Reister
- Themen:
- Europäischer Gerichtshof