Sex-Pfarrer: Seine Taten sind verjährt

NÜRNBERG/BAMBERG Ein Priester aus dem Erzbistum Bamberg kann wegen eines Verdachts auf sexuellen Missbrauch nicht mehr juristisch belangt werden. Das Verfahren sei wegen Verjährung eingestellt worden, teilte die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth am Dienstag mit. Die Vorwürfe könnten nun nicht weiter überprüft werden.
Die Erzdiözese hatte den Geistlichen aus dem Großraum Nürnberg-Fürth-Erlangen am 17. Februar angezeigt und suspendiert. Ein Mann hatte sich an den Bischöflichen Beauftragten für Missbrauchsfälle gewandt und einen sexuellen Übergriff aus den 1980er-Jahren geschildert. Das mutmaßliche Opfer war damals 15 Jahre alt.
Überörtliche Leitungsfunktion – trotz des Verdachts
Vor wenigen Tagen war bekanntgeworden, dass der Priester bereits schon einmal ins Visier der Justiz geraten war. Dem Erzbistum war der
weitere Verdachtsfall bereits seit dem Jahr 2001 bekannt. Damals warf nach Angaben des Ordinariats ein Pfadfinder dem Pfarrer vor, sich ihm
in den 1990er Jahren sexuell genähert zu haben. Das mutmaßliche Opfer soll zum Zeitpunkt der Tat bereits volljährig gewesen sein.
Der Mann und der Priester einigten sich zwar über einen Täter-Opfer-Ausgleich, dennoch erstattete das mutmaßliche Opfer 2008 Strafanzeige. Doch auch dieser Fall war bereits verjährt, wie die Bamberger Staatsanwaltschaft erläuterte.
Dem verdächtigten Priester hatte die Kirche auch eine überörtliche Leitungsfunktion zugewiesen – trotz des Verdachts, der ihr im Jahr
2001 mitgeteilt worden war. Bis zum Bekanntwerden des jüngsten Vorwurfs sei man von einem einmaligen Fehlverhalten ausgegangen,
rechtfertigte sich das Bamberger Erzbistum: „Für eine Gefährdung Minderjähriger gab es bis dato keine Anhaltspunkte.“