Sex-Lotterie: Nürnberger Bordell-Boss vor Gericht!

5000 Euro Strafe für den Betreiber eines Etablissements an der Frauentormauer wegen Verlosung „schnuggeliger Hasen“.
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Vor Ort: Bordell-Chef Hans-Peter F. in einem seiner so genannten Laufhäuser hinter der Frauentormauer in Nürnberg. Die Verlosungsaktion zu Ostern ging voll in die Hose.
Berny Meyer Vor Ort: Bordell-Chef Hans-Peter F. in einem seiner so genannten Laufhäuser hinter der Frauentormauer in Nürnberg. Die Verlosungsaktion zu Ostern ging voll in die Hose.

5000 Euro Strafe für den Betreiber eines Etablissements an der Frauentormauer wegen Verlosung „schnuggeliger Hasen“.

NÜRNBERG Mit einer Los-Aktion wollte ein Nürnberger Bordell-Chef Kunden anlocken. Der Originaltext: „Heute ab 15 Uhr Osterhasen-Verlosung, Sündenparadies, Frauentormauer. Für nur 2 Euro pro Los haben Sie die Chance einen schnuggeligen Hasen Ihrer Wahl zu vernaschen!“ Ein Kontrolleur der Stadt las die Anschläge, die Gründonnerstag vor zwei Laufhäusern hingen und zeigte Betreiber Hans-Peter F. (56) an.

Wegen unerlaubter Werbung für öffentliche Lotterien (die Erlaubnis dafür gibt nur der Staat) erhielt der Hasen-Chef einen Strafbefehl über 5000 Euro. Dagegen erhob er Einspruch vor dem Nürnberger Amtsgericht. „Das war doch gar keine Lotterie“, behauptete der Angeklagte gestern. „Die Lose gab’s doch umsonst zu den Eintrittskarten dazu.“ Das Ganze habe er sich nur ausgedacht, weil der frühere Eintrittspreis für die Besichtigung der Damen von einem auf zwei Euro erhöht worden sei.

Quasi um die Kunden nicht dadurch abzuschrecken, habe man die Lose dazugegeben. Doch tatsächlich, so Staatsanwalt Peter Adelhardt, konnte man bei der Ziehung Gutscheine für 30 Euro gewinnen – zur Verrechnung mit nachgefragten Leistungen bei den Osterhasen. Die Gewinnchancen standen nicht besonders gut: Pro 100 Lose fünf Gutscheine, wie die Polizei auszählte.

Werbe-Gag „für Leute, die sich auskennen“?

„Also war’s doch eine Verlosung“, stellte Richter Volker Kanz fest. „Wie sollte man das Ganze denn sonst verstehen, als vollkommen unbedarfter Freier?“ Und der Staatsanwalt schob nach: „Los steht drauf, also war’s auch so, basta.“ Aber das sei doch nur ein Werbe-Gag gewesen, „für Leute, die sich auskennen“, so Fink. „Es ging doch nur um die Besichtigung.“ Der Richter: „Dann schreiben Sie’s doch so drauf. Hat’s auch welche gegeben, die mit den Losen was gewonnen haben?“ Ein zögerliches „Ja“ des Angeklagten war die Antwort.

Verteidiger Dr. Eibner schlug vor, das Verfahren wegen eines Missverständnisses einzustellen. Und stieß bei Ankläger und Richter auf taube Ohren. Auf keinen Fall, der 24-fach vorbestrafte Angeklagte habe ja noch zwei Reststrafen offen – insgesamt eineinhalb Jahre, stand also unter zweifacher Bewährung.

„Und statt Schuldeinsicht bringt er dann diese besonders trickreiche Einlassung“, so der Richter weiter. „Aber ich zahl’ doch nicht 5000 Euro wegen dem Scheiß“, ärgerte sich Fink. Und gab dann doch zähneknirschend nach. Denn „es kann auch teurer werden“, hatte der Richter gewarnt. cis

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