Sex im Erlebnisbad: Pärchen erneut vor Gericht

Ein junges Pärchen hat das Wort "Erlebnisgrotte" ein wenig zu ernst genommen und wurde wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses zu einer Jugendstrafe verurteilt. Jetzt beginnt der Berufungsprozess.
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Lust und Leidenschaft sind im Schwimmbad verboten - das hat ein junges Pärchen aus Augsburg auf die harte Tour zu spüren bekommen.
dpa Lust und Leidenschaft sind im Schwimmbad verboten - das hat ein junges Pärchen aus Augsburg auf die harte Tour zu spüren bekommen.

Augsburg - Ausgerechnet an Weihnachten soll ein junges Paar Sex in einem Erlebnisbad bei Augsburg gehabt haben. Dafür waren der 18-Jährige und seine ein Jahr ältere Freundin im Juni vom Augsburger Amtsgericht zu Jugendarreststrafen verurteilt worden - wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses. Nur zwei Monate später muss sich an diesem Mittwoch die Jugendkammer des Landgerichts mit der Berufung befassen.

Das Paar ist angeklagt, weil es sich am zweiten Weihnachtsfeiertag 2014 in der "Erlebnisgrotte" der Therme in einem Augsburger Vorort vergnügt haben soll. Die Bademeister sollen die beiden Gäste dort in flagranti erwischt haben, zudem gibt es ein Unterwasser-Video von dem Geschehen.

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Im ersten Prozess bestritt der junge Mann, dass es zum Sex gekommen sei. Er sagte, ihm sei lediglich die Badehose heruntergerutscht. Der Amtsrichter glaubte ihm nicht und verurteilte den 18-Jährigen zu zwei Wochen Dauerarrest und überbot damit sogar den Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Die Freundin sagte zu den Vorwürfen nichts. Sie erhielt einen Wochenendarrest sowie 32 Stunden Hilfsdienste.

Für den Berufungsprozess vor dem Landgericht Augsburg ist zunächst ein Verhandlungstag vorgesehen.

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