Sex im Beichtstuhl? Klägerin geht leer aus
Würzburger Gericht entschied jetzt: Die 49-jährige Cornelia H. erhält kein Schmerzensgeld
WÜRZBURG Rund 40 Jahre nach dem angeblichen sexuellen Missbrauch eines Kindes in einem Beichtstuhl in Würzburg steht dem vermeintlichen Opfer kein Schmerzensgeld zu! Das hat die 6. Zivilkammer des Landgerichts Würzburg am Dienstag entschieden.
Die Ansprüche seien verjährt, erklärte Günter Paul, Anwalt des Bistums Würzburg. Die heute 49-jährige Cornelia H. hatte die Diözese auf mindestens 250.000 Euro Schmerzensgeld verklagt . Der Anwalt der Klägerin will in Berufung gehen.
Die heute in Augsburg lebende Frau behauptet, ein Priester habe sich zwischen 1964 und 1974 zwei Mal wöchentlich im Beichtstuhl an ihr vergangen. Der angebliche Kinderschänder wurde aber nie gefunden. Während Cornelia H. die Vorwürfe 2002 das erste Mal erhoben hatte, hat die Diözese ihr Fotos sämtlicher infrage kommender Priester gezeigt. Keinen habe sie als Täter identifizieren können, sagte Paul.
Das Bistum zahlte Cornelia H. einen Urlaub, einen Computer und Hauptschulabschluss
Auch für die Existenz des Beichtstuhls gibt es keine Beweise. „Den Beichtstuhl, in dem das alles passiert sein soll, gab es gar nicht“, sagte Paul. Das Bistum hat stets alle Vorwürfe zurückgewiesen, der Frau aber 2002 einen Urlaub bezahlt, einen Computer gekauft und ihren Hauptschulabschluss finanziert – das waren Leistungen im Wert von etwa 15.000 Euro. Dies sei nicht als Schweigeleistung zu verstehen, sondern als Nächstenliebe, erläuterte der Bistumsanwalt.
Das Gericht erklärte im Urteil, die Klägerin sei seit ihrem 18. Geburtstag geschäftsfähig gewesen. Sie hätte damit klagen können. Nun seien die möglichen Taten verjährt, damit habe sie keinen Anspruch auf Schmerzensgeld.
Cornelia H. hatte zwischen 1964 und 1974 in einem Kinderheim in Würzburg gelebt. Sie soll dort auch von Franziskanerschwestern verprügelt worden sein. An die erlittenen Grausamkeiten will sie sich erst 2001 erinnert haben. Cornelia H.s Anwalt vertritt die Auffassung, sie sei wegen des Missbrauchs traumatisiert gewesen, die strafrechtliche Verjährung der möglichen Tat daher bedeutungslos. dpa/azn
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