Selbstmordgefahr: 89-Jähriger darf in Mietwohnung bleiben

München (dpa/lby) - Kurz vor seinem 90. Geburtstag kann ein Mieter in München aufatmen: Trotz Kündigung wegen Eigenbedarfs darf der Mann in seiner Wohnung bleiben.
von  dpa
Das Gerichtsgebäude für das Amtsgerich in München. Foto: Sven Hoppe/dpa/Archivbild
Das Gerichtsgebäude für das Amtsgerich in München. Foto: Sven Hoppe/dpa/Archivbild © dpa

München (dpa/lby) - Kurz vor seinem 90. Geburtstag kann ein Mieter in München aufatmen: Trotz Kündigung wegen Eigenbedarfs darf der Mann in seiner Wohnung bleiben. Das Amtsgericht München wies am Freitag eine Räumungsklage der Vermieterin ab. Ausschlaggebend für die Entscheidung des Gerichts war der psychische Gesundheitszustand des 89-Jährigen. Dieser sei in Folge der Kündigung enorm beeinträchtigt, teilte das Gericht mit. Deshalb könne ein Suizid ausgelöst durch einen Umzug nicht ausgeschlossen werden.

"Unter Berücksichtigung dieser Gefährdung ist eine Räumung der Wohnung für den Beklagten nicht zumutbar", sagte die Richterin. Der Mann darf auf unbestimmte Zeit in der Wohnung bleiben. "Dieses Urteil ist schon heute Geburtstag und Weihnachten zugleich für mich", sagte der 89-Jährige nach der Urteilsverkündung dem Mieterverein München.

Der Senior war vor mehr als 40 Jahren gemeinsam mit seiner damals noch lebenden Ehefrau in die Drei-Zimmer-Wohnung gezogen. Nach der Kündigung hatte er erfolglos nach einer neuen Wohnung gesucht.

Die Vermieterin hatte dem fast 90-Jährigen Anfang vergangenen Jahres wegen Eigenbedarfs gekündigt. Ihr erwachsener Sohn, der seit der Trennung von seiner Freundin in einem kleinen Zimmer bei seinem Vater lebt, brauche die Wohnung für sich und sein zweijähriges Kind. Dieses kommt ihn nach Angaben des Gerichts alle paar Tage besuchen und lebt sonst bei der Mutter.

Das Gericht sah zwar einen Eigenbedarf bestätigt, eine Beendigung des Mietverhältnisses würde für den Mieter aber eine Härte bedeuten, "die auch unter der Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist", sagte die Richterin. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Mieterverein München begrüßte die Entscheidung des Gerichts. "Dieses Urteil stärkt die Rechte älterer Mieter, die seit Jahrzehnten in ihren Wohnungen leben und auf dem aktuellen Wohnungsmarkt keine Chance haben", sagte Geschäftsführer Volker Rastätter am Freitag in einer Mitteilung.

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