Sein Liebesleben wieder vor Gericht

Verurteilter Ehemann seiner Freundin geht in Berufung – KKK wieder als Zeuge vor Gericht
von  Abendzeitung

Verurteilter Ehemann seiner Freundin geht in Berufung – KKK wieder als Zeuge vor Gericht

NÜRNBERG Normalerweise sonnt er sich so gern im Rampenlicht: Frankens Star-Kabarettist Klaus Karl-Kraus. Doch die Art von öffentlicher Anteilnahme, die ihm in zwei Wochen im Sitzungssaal des Nürnberger Landgerichts entgegenschlagen wird, dürfte kaum sein Wohlgefallen finden. Zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres sieht er sich gezwungen, intime Details seines Privatlebens in aller Öffentlichkeit ausplaudern zu müssen. Anlass dafür ist die Neuauflage eines Prozesses gegen einen Kitzinger Bestattungsunternehmer, dem der Humorist die Ehefrau ausgespannt hat.

KKKs Beziehung zu der deutlich jüngeren und ausgesprochen attraktiven Frau aus Unterfranken hätte niemals in dieser drastischen Form den Weg ans Tageslicht gefunden, wenn nicht deren plötzlich verschmähter und ins Abseits gestellter Göttergatte so heftig am Rad gedreht hätte.

Nach Überzeugung des Erlanger Amtsgerichts, wo vor genau einem Jahr die erste Runde des Streitfalls ausgetragen wurde, hätte der von Eifersucht gequälte Bestattungsunternehmer Bernd V. (45) seinem prominenten Nebenbuhler unter anderem eine Pistole unter die Nase gehalten – und ihn in Todesangst versetzt. Der unterfränkische Geschäftsmann, der durchaus zugibt, dass er Klaus Karl-Kraus bei diversen Anlässen alles andere als fein behandelt hat, bestreitet bis zum heutigen Tag jegliche Art von körperlichen Übergriffen.

Über verbale Unflätigkeiten hinaus sei seinen Worten zufolge nie etwas geschehen. Doch KKK dagegen beschwört, dass ihm Bernd V. sogar damit gedroht hätte, ihn am Treppengeländer seiner Wohnung aufhängen zu wollen. Zur AZ sagte Bernd V.: „Das ist schlichtweg nicht wahr.“

Das Erlanger Amtsgericht schenkte dem eloquenten Kabarettisten trotz der gegenteiligen Beteuerungen seines Kontrahenten mehr Glauben. Die Quittung für Bernd V. folgte auf dem Fuß. Wegen Freiheitsberaubung mit Nötigung und Sachbeschädigung, wegen unerlaubten Führens einer Waffe und wegen einer eidesstattlichen Falschaussage verurteilte ihn die Richterin zu 18 Monaten ohne Bewährung. Der Nürnberger Strafverteidiger Harald Strassner, der den Kitzinger Geschäftsmann verteidigte, sprach hinterher von einem skandalösen Urteil – und legte Berufung ein.

An der grundsätzlichen juristischen Ausgangslage hat sich auch jetzt, ein Jahr später, offensichtlich nichts geändert. Bernd V. bleibt seiner Linie auch bei der bevorstehenden zweiten Gerichtsrunde treu: „Ich hätte ja nur ein Geständnis ablegen müssen und wäre dann mit einer Bewährungsstrafe davongekommen. Aber ich habe nichts getan und lege deshalb auch kein Geständnis ab.“

Das hat zur Konsequenz, dass sowohl Klaus Karl-Kraus als auch die nach wie vor mit ihm liierte Ehefrau des Bestatters erneut als Zeugen vor Gericht aussagen müssen. Details der hitzigen Affäre bleiben da nicht ausgespart, zumal diesmal auch noch KKKs „entmachtete“ Ehefrau als Zeugin in Erscheinung treten könnte. Im ersten Prozess vor dem Erlanger Amtsgericht hatte sie sich krankheitsbedingt entschuldigen lassen. Doch inzwischen dürfte das Zipperlein auskuriert sein.

Helmut Reister

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