Seeshaupt-Crash: Fahrlässige Körperverletzung?

Ausgerechnet am Freitag, den 13. krachte die Seeshaupt in einen voll besetzten Restaurant-Steg. Jetzt ermittlet die Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Körperverletzung.
von  dpa
Die Kollision passiert in unmittelbarer Nähe der Badegäste
Die Kollision passiert in unmittelbarer Nähe der Badegäste © dpa

Ausgerechnet am Freitag, den 13. krachte die Seeshaupt in einen voll besetzten Restaurant-Steg. Jetzt ermittlet die Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Starnberg – Nach dem Schiffsunfall auf dem Starnberger See ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen die Besatzung des Ausflugsschiffes. Zudem wurde ein technisches Gutachten in Auftrag gegeben. Spezialisten des Bayerischen Landeskriminalamtes (LKA) seien damit beauftragt worden, sagte am Montag Polizeisprecher Hans-Peter Kammerer in Ingolstadt.

Das nagelneue Flaggschiff der staatlichen Seen-Schifffahrt des Freistaates war am Freitagabend in Starnberg in einen voll besetzten Restaurant-Steg gekracht. Dabei hatten sich fünf Menschen leicht verletzt. Die „MS Seeshaupt“ war erst zwei Wochen zuvor getauft worden – an einem Freitag, den 13. Der Schaden an Schiff und Steg beträgt einige tausend Euro. Für die Untersuchungen wurde die „Seeshaupt“ sichergestellt.

 

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.