Sechs mal lebenslang: Urteile nach Raubmord rechtskräftig

Karlsruhe (dpa/lby) - Fünf Jahre nach dem brutalen Raubüberfall auf ein Rentnerehepaar in Oberbayern sind alle sechs Haupttäter rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revisionen dreier Angeklagter. Die drei anderen Männer hatten ihre Verurteilung von Anfang an akzeptiert. Die Entscheidung wurde am Freitag in Karlsruhe veröffentlicht. (Az. 1 StR 406/19)
Die Bande aus Rumänien hatte serienmäßig ältere und schwache Menschen in Süddeutschland, Österreich und der Schweiz überfallen. Anfang September 2015 schlugen sie in Seefeld im Landkreis Starnberg zu. Den 72 Jahre alten Ehemann schlugen die Männer nachts auf der Terrasse beim Rauchen nieder, dann überwältigten sie seine Frau im Bett. Beide Opfer ließen sie schwerstverletzt eingesperrt in einer winzigen Kammer ohne Essen und Trinken zurück. Als sie mehr als zwei Tage später von einer Nachbarin gefunden wurden, war der Mann tot.
Das Landgericht München II hatte gegen die sechs Männer deshalb im Dezember 2018 lebenslange Haftstrafen wegen Raubmordes verhängt. Auch zwei Komplizen wurden verurteilt. Die drei Männer, um die es nun noch beim BGH ging, hatten vorher schon in Österreich lange Haftstrafen bekommen. Nach Auffassung der obersten deutschen Strafrichter in Karlsruhe hat das Landgericht dies aber zu Recht nicht zugunsten der Angeklagten berücksichtigt. Für die Männer könne die doppelte Haft zwar eine Härte bedeuten. Das spiele aber erst bei der Entscheidung eine Rolle, wie lang die Strafe vollstreckt werde. Bei mehreren Verurteilungen im Inland wird sonst eine Gesamtstrafe gebildet.