Schwimmbadbetreiber müssen nicht warnen
Coburg (dpa/ lby) - Betreiber von Schwimmbädern müssen Besucher nicht warnen, dass sie sich beim Schwimmen oder Tauchen ohne Sicht möglicherweise verletzen könnten. Das hat das Amtsgericht Coburg in einem Urteil vom vergangenen Jahr entschieden.
Der Kläger war beim Auftauchen mit dem Kopf gegen eine Kinderrutsche gestoßen und hatte sich dabei eine Platzwunde zugezogen. Er forderte mindestens 750 Euro Schmerzensgeld, weil die Betreiberin des Schwimmbads ihn nicht vor der Rutsche gewarnt hatte. Das Gericht wies die Klage ab, da die Rutsche den Sicherheitsvorschriften entspreche. Außerdem könne jeder umsichtige Schwimmer die Gefahr selbst erkennen.
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