Schwimmbad-Sex - Fragen und Antworten

Deutschland redet über das liebestolle Pärchen, das wegen eines Sex-Abenteuers in einem Augsburger Erlebnisbad zu Arreststrafen verurteilt wurde. Fünf Fragen und Antworten zum Phänomen "Sex im Schwimmbad".
von  az
Lust und Leidenschaft sind im Schwimmbad verboten - das hat ein junges Pärchen aus Augsburg auf die harte Tour zu spüren bekommen.
Lust und Leidenschaft sind im Schwimmbad verboten - das hat ein junges Pärchen aus Augsburg auf die harte Tour zu spüren bekommen. © dpa

München - Ein feucht-fröhliches Abenteuer eines jungen Pärchens (18; 19) in der "Titania"-Therme in Neusäß bei Augsburg erregt die Gemüter. "Kann ja mal passieren", denken Sie? Nicht so der zuständige Richter, der die beiden Ersttäter wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses hart bestrafte. Deutschland diskutiert: Sind Arreststrafen und Sozialstunden gerechtfertigt? Warum filmte das Erlebnisbad das Pärchen? Und was hat es eigentlich auf sich mit dem Bedürfnis nach Sex in der Öffentlichkeit? Fünf Fragen und Antworten zum Aufreger-Thema:

Was ist Erregung öffentlichen Ärgernisses?

Die Anklage im aktuellen Fall lautete "Erregung öffentlichen Ärgernisses". Doch was genau ist damit eigentlich gemeint?

Erregung öffentlichen Ärgernisses ist ein Strafbestand, der in § 183a des Strafgesetzbuches geregelt ist. Dort heißt es: "Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 (Exhibitionistische Handlungen) mit Strafe bedroht ist."

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Erregung öffentlichen Ärgernisses kann mit Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet werden. Da das Gesetz aber nicht eindeutig definiert, was unter "sexuelle Handlungen" zu verstehen ist, gibt es immer wieder Diskussionen und das Strafmaß fällt meist milder aus.

Warum gab es für das Pärchen gleich eine Arrest-Strafe?

In einem Bericht der BILD-Zeitung beteuert das junge Augsburger Pärchen, den Sex in der "Erlebnisgrotte" in Neusäß nicht geplant und sich auch noch niemals vorher in einem öffentlichen Schwimmbad ähnlich vergnügt zu haben. Warum hat die bayerische Justiz diese "Jugendsünde" gleich mit Freiheitsentzug bestraft?

Der Richter begründete sein Urteil damit, dass der angeklagte 18-Jährige trotz der erdrückenden Beweislast und der Zeugenaussagen der Bademeister die Tat noch geleugnet hatte. Seine Ausrede, ihm sei lediglich die Badehose heruntergerutscht, war dem Gericht zu dreist. BILD zitierte den Richter: "Das Gericht wäre bei einem Geständnis zur Einstellung des Verfahrens bereit gewesen. Aber nein, man führt sich ja auf und macht auf offene Hose."

Darf in Schwimmbädern gefilmt werden?

Überführt wurde das Pärchen schließlich durch die Aufzeichnungen von Unterwasserkameras. Regeln für Videoüberwachung sind in § 6b des Bundesdatenschutzgesetzes genau festgelegt. Auf Grundlage dieses Paragraphen nutzen viele Bäder Videoüberwachung, beispielsweise zur Verhinderung von Diebstählen oder zur Überwachung von schwer einsehbaren Badebereichen (z.B. die "Erlebnisgrotte" in Neusäß) zur Sicherheit der Badegäste. Schwimmbäder, die Videokameras installiert haben, sind verpflichtet, das in der ausgehängten Hausordnung anzugeben. Badegäste, die sich eine Eintrittskarte kaufen, erklären sich automatisch einverstanden.

Werden Videodaten für welchen gerechtfertigten Zweck auch immer ausgewertet, müssen die gezeigten Personen darüber informiert werden. Zudem dürfen die Daten nicht über längere Zeit gespeichert werden.

Wie populär ist Sex im Schwimmbad?

§ 183a StGB macht also unmissverständlich klar: Wer sich in der Öffentlichkeit beim Liebesspiel erwischen lässt, bekommt Ärger. Dass das nicht unbedingt abschreckend auf die Deutschen wirkt, zeigt eine Umfrage des Magazins "Playboy" aus dem Jahr 2013.

Dort gaben 60 Prozent der Befragten an, schon einmal ein prickelndes Erlebnis abseits der eigenen vier Wände gehabt zu haben. Vor allem Frauen (66 Prozent) stehen auf Outdoor-Sex aber auch die Mehrheit der Männer (56 Prozent) findet's aufregend.

Die Motive: Der Kick, erwischt werden zu können und das Gefühl etwas Verbotenes zu tun.

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Das Schwimmbad und der Strand scheinen dabei eine besondere Anziehungskraft auf Liebende auszustrahlen. Auf zahlreichen Ratgeber-Seiten im Internet für Lust und Liebe existieren Foren, wo das Thema lebhaft diskutiert wird.

Die häufigsten Gründe pro Schwimmbad-Sex reichen von der stimulierenden Wirkung des warmen Wassers über die vielen Menschen in unmittelbarer Umgebung bis hin zu rein pragmatischen Überlegungen. Denn viel ausziehen muss man ja schließlich auch nicht mehr.

Der Klassiker: Schwanger durch Sperma im Schwimmbad?

Hat ein Pärchen Geschlechtsverkehr in einem öffentlichen Schwimmbad, fühlen sich die meisten anderen Badegäste verständlicherweise belästigt. Aber ergibt sich durch solch ein Intermezzo womöglich auch noch die Gefahr, dass weibliche Badegäste im gleichen Schwimmbecken schwanger werden können?

Die klare Antwort heißt Nein. Im Chlorwasser umherschwimmende Spermien sterben innerhalb von Sekunden ab. Das Wasser dringt in die Köpfe der Spermazellen ein und macht sie so bewegungs- und befruchtungsunfähig. Unappetitlich bleibt's trotzdem.

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